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Magdeburg, den 17.05.2007

Innenministerium unterstützt Kreisstraßenbau im Burgenlandkreis mit 300.000 Euro Staatssekretär Erben: Landkreis kann Aufgaben nicht aus eigener Kraft schultern

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 120/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 120/07 Magdeburg, den 18. Mai 2007 Innenministerium unterstützt Kreisstraßenbau im Burgenlandkreis mit 300.000 Euro Staatssekretär Erben: Landkreis kann Aufgaben nicht aus eigener Kraft schultern Das Innenministerium stellt dem Burgenlandkreis erneut Mittel zur Aufbringung seines Eigenanteils an geförderten Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung. Für drei Vorhaben des Kreisstraßenbaus unterzeichnete Staatssekretär Rüdiger Erben (SPD) die Bewilligungsbescheide: Für die K 2213 vom Industriepark Zeitz bis zur B 180 werden mehr als 128.000 Euro für den letzten Streckenabschnitt bis zur B 180 bewilligt. Für die K 2215 vom Abzweig Meuditzmühle bis Würchwitz einschließlich der Ortslage Würchwitz stehen knapp 89.000 Euro zur Verfügung. Für die K 2253 von Bad Bibra nach Thalwinkel und Tröbsdorf fließen 82.000 Euro in einen weiteren Bauabschnitt, der auch den Ausbau des Knotens von K 2253 und B176 einschließt. Rüdiger Erben: ¿Straßen sind Lebensadern für Wirtschaft und Menschen. Da der Burgenlandkreis aus eigener Kraft weiterhin nicht in der Lage ist, seine Aufgaben im Kreisstraßenbau zu erfüllen, übernimmt das Land hier Verantwortung. Mit dem Industriepark Zeitz wird eines der größten Industriegebiete Sachsen-Anhalts jetzt noch besser an das Bundesfernstraßennetz angebunden.¿ Hintergrund: Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zahlt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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