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Magdeburg, den 17.05.2007

Stillgelegte Flächen für Futtermittelanbau freigegeben Wernicke: Regelung soll Versorgung der Tiere sichern

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 052/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 052/07 Magdeburg, den 16. Mai 2007 Stillgelegte Flächen für Futtermittelanbau freigegeben Wernicke: Regelung soll Versorgung der Tiere sichern Seit heute (16. Mai 2007) können Landwirte in Sachsen-Anhalt den Bewuchs stillgelegter Flächen zur Versorgung der Tierbestände nutzen. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke begründete die Ausnahmeregelung: ¿Die extreme Trockenheit im April hatte dazugeführt, dass der Aufwuchs und die Entwicklung von Futterkulturen erschwert und Futter knapp wurde.¿ Auch die Niederschläge in den letzten Tagen hätten nicht zur Entspannung der Situation beitragen können. Durch die Nutzung weiterer Anbauflächen soll ein drohender Mangel an Futtermittel zumindest gemildert werden, so die Ministerin. Wernicke verwies darauf, dass Landwirtschaftsunternehmen, die davon Gebrauch machen wollen, das dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) anzuzeigen haben. Die Begrünung von Stilllegungsflächen ist möglich. Doch dabei sind Einschränkungen beim Anbau von Eiweißpflanzen, Ölsaaten, Flachs, Hanf und Getreide unbedingt zu berücksichtigen, so die Ministerin. Sie verwies darauf, dass auch die Nutzung des Bewuchses durch andere Unternehmen gestattet werden wird. Allerdings sieht die Ausnahmeregelung vor, dass das kostenlos für den Nutzer erfolgt, so die Ministerin. Sie empfahl den betroffenen Landwirten, sich in jedem Fall mit dem zuständigen ALFF oder Berufsverband in Verbindung zu setzen und dort das notwendige Formblatt einzuholen. 2006 hatte die zuständige EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Zuständigkeit und damit die Entscheidungsbefugnis über Ausnahmeregelungen in bestimmten Fällen übertragen. Die Bundesländer wurden vom Bundesministerium ermächtigt beim Vorliegen entsprechender Bedingungen selbstständig zu entscheiden und ihre Entscheidung gegenüber der EU-Kommission zu begründen. Rückfragen an: Thomas Kunstmann 0391/567-1800. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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