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Magdeburg, den 04.06.2007

Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt 2007/ Finanzminister Bullerjahn: Solide Grundlage für die weitere Konsolidierung gelegt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 289/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 289/07 Magdeburg, den 5. Juni 2007 Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt 2007/ Finanzminister Bullerjahn: Solide Grundlage für die weitere Konsolidierung gelegt Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf des Nachtragshaushalts 2007 beschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf 10,19 Mrd. Euro (+ 200 Mio. Euro) , die Nettokreditaufnahme wird um 55 Mio. Euro von 430 Mio. Euro auf 375 Mio. Euro und damit auf ein historisches Tief abgesenkt. Im Vergleich zum Haushalt 2005 verringert sich die Nettokreditaufnahme um fast zwei Drittel, gemessen an 2006 kommt es fast zu einer Halbierung. Der Nachtragshaushalt folgt dem durch Finanzminister Jens Bullerjahn geprägten Dreiklang ¿Konsolidieren, Investieren, Vorsorgen¿. Ermöglicht wurde der Nachtragshaushalt durch die deutlich verbesserte Einnahmeprognose nach der Mai-Steuerschätzung. Die Landesregierung erwartet nunmehr Steuereinnahmen in Höhe von 4,987 Mrd. Euro. Insgesamt beläuft sich das Plus ¿ incl. Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen ¿ auf 237 Mio. Euro. Daher ist es möglich, den Kommunen bereits im laufenden Jahr über 50 Mio. Euro an zusätzlichen Zuweisungen zukommen zu lassen. Finanzminister Bullerjahn hob hervor: ¿Das Land ist an einer schnellen finanziellen Gesundung der Kommunen interessiert. Die vom Finanzausgleichsgesetz eingeräumte Möglichkeit erst in 2009 die höheren Zuweisungen auszuzahlen, wollen wir bewusst nicht nutzen, damit die Städte, Gemeinden und Landkreise das Geld für die diesjährige Haushaltskonsolidierung einsetzen können.¿ Neben den höheren Kommunalzuweisungen steigen auch die Investitionsausgaben deutlich an . Dies liegt zum einen an der vorzeitigen Zuführung von Zuweisungen an das Altlastensondervermögen (rd. 46 Mio. Euro) und zum anderen an höheren Investitionszuweisungen an Kommunen und höheren Bauausgaben. Die Investitionsquote steigt damit auf über 19 Prozent an. Der Finanzminister machte jedoch deutlich, dass die hohe Investitionsquote auf Dauer keinen Bestand haben könne. Dennoch könne man sich über das erreichte Niveau freuen. Die tatsächlich zusätzlichen neuen Investitionen in Höhe von rd. 30 Mio. Euro orientieren sich an den Notwendigkeiten und finanziellen Möglichkeiten. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine schnelle Verabschiedung des Nachtragshaushalts durch den Landtag. Dazu hat der Finanzminister Gespräche mit den Regierungsfraktionen und im Finanzausschuss geführt. Die erhöhte Vorsorge für die Pensionsausgaben und die vorgezogenen Zuführungen an das Altlastensondervermögen sind in die mittelfristig angelegte Konsolidierungsstrategie eingebettet. Finanzminister Bullerjahn plädierte im Kabinett für eine verlässliche und stetige Finanzpolitik: ¿Statt ständig schwankender Neuverschuldungshöhen wollen wir eine kontinuierliche Absenkung der Nettokreditaufnahme erreichen. Weder die Öffentlichkeit noch die Kapitalmärkte würden ein Auf und Ab bei der Neuverschuldung nachvollziehen können.¿ Der Finanzminister wies auch den Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit zurück. ¿Das Finanzministerium wird sicherstellen, dass die vorgezogenen Zuführungen nicht zu Zinsverlusten führen werden. Statt mit Behauptungen zu arbeiten, sollten die Kritiker sich erst einmal mit der Anlagestrategie des Landes vertraut machen.¿ Der Minister zeigte sich auch zuversichtlich, dass die Steuereinnahmen im laufenden Jahr zum ersten Mal die Fünf-Mrd.-Euro-Grenze überschreiten und damit die Steuerdeckungsquote ¿ ohne Länderfinanzausgleich ¿ auf über 50 Prozent ansteigen könnte. ¿Die derzeitige Entwicklung beim eigenen Aufkommen stimmt optimistisch,¿ so Bullerjahn. Anlage 1 Eckdaten zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2007 - in Mio. EUR - HP 2007 E NHH 2007 Gesamtvolumen 9.996,5 10.190,1 Nettokreditaufnahme 430,0 375,0 Einnahmen (ohne Kredite) 9.566,5 9.815,1 darunter: Länderfinanzausgleich 560,0 614,0 Bundesergänzungszuweisungen 2.095,6 2.109,6

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