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Magdeburg, den 11.06.2007

Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 vom Kabinett gebilligt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 308/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 308/07 Magdeburg, den 12. Juni 2007 Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 vom Kabinett gebilligt Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat in der heutigen Kabinettssitzung den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020 vorgestellt. Das Kabinett billigte den Entwurf und stimmte seiner Weiterleitung an den Landtag zu. Wie der Minister berichtete, zeigt eine Prognose der Kultusministerkonferenz, dass in den kommenden Jahren in den alten Bundesländern die Zahl der Studienberechtigten in beträchtlichem Ausmaß steigt, während sie in den neuen Ländern aus demografischen Gründen deutlich zurückgeht. Gesamtstaatliches Ziel des Hochschulpakts 2020 sei es daher, so Olbertz, diese Differenzen durch eine geschickte Angebotspolitik zwischen den Ländern auszugleichen und insgesamt  mehr Studienplätze bereitzustellen. Dieses Vorhaben wird vom Bund im Rahmen des Teils ¿Lehre¿ des Hochschulpaktes bis 2010 mit insgesamt 565,7 Mio. ¿ gefördert. Mit dem Teil ¿Forschung¿ soll der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) der Einstieg in die international übliche Vollkostenfinanzierung ermöglicht werden. Hierfür stellt der Bund der DFG 703,5 Mio. ¿ zur Verfügung. Mit diesem Geld können auch die nicht direkt dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Kosten (z.B. Mieten, Energie usw.) durch Fördermittel abgedeckt werden. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung der Hochschulen und zugleich zu einem Anreiz, mehr Drittmittel bei der DFG einzuwerben. Mit dem Teil ¿Lehre¿ des Hochschulpaktes werden den Ländern unterschiedliche Verpflichtungen auferlegt: Die alten Flächenländer müssen ¿ verglichen mit 2005 ¿ in ihrer Gesamtheit 91.370 zusätzliche Studienanfängerplätze schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund bis 2010 in der ersten Förderperiode des Hochschulpaktes fast 440 Mio. Euro. Die neuen Bundesländer müssen die Zahl der Studienanfängerplätze auf dem Stand des Jahres 2005 halten. Sie sollen damit einen Beitrag leisten, die nach 2010 sprunghaft wachsende Nachfrage nach Studienplätzen in Deutschland mit abzudecken. Hierfür erhalten sie vorab 15% der Mittel aus dem Teil ¿Lehre¿ des Hochschulpaktes, d.h. etwa 85 Mio. Euro, die sie nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel untereinander aufteilen. Sachsen-Anhalt erhält danach rund 15,8 Mio. ¿, die nicht kofinanziert werden müssen. Das Land muss dafür in den Jahren 2007 bis 2010 jährlich mindestens 8.765 Studienanfängerplätze bereithalten.Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen erhalten für die Stabilisierung ihrer Studienplätze  insgesamt 3,5% der Mittel, Berlin 4%. Für bis 2010 nicht besetzte Studienanfängerplätze werden die entsprechenden Fördersätze in der nächsten Förderperiode verrechnet. ¿Das bedeutet, dass es nicht nur statistisch um die Zahl der Studienplätze geht, sondern um attraktive Studienangebote, die von den Studierenden auch in Anspruch genommen werden. Hier dürfen gerade die neuen Länder in ihren Anstrengungen nicht nachlassen¿, betonte Kultusminister Olbertz. ¿Der Hochschulpakt ist Ergebnis von schwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sowie der Länder untereinander¿, unterstrich Olbertz, der an der Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung als Koordinator der CDU/CSU-regierten Länder maßgeblich beteiligt war. ¿Am Ende hat sich erwiesen, dass Bund und Länder gesamtstaatlich handlungsfähig sind und auch die besondere Situation der neuen Länder auf angemessene Weise berücksichtigt haben¿. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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