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Magdeburg, den 13.06.2007

Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Thema: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2007)

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 16/07 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 16/07 Magdeburg, den 14. Juni 2007 Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Thema: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2007) Es gilt das gesprochene Wort! Einbringung des Regierungsentwurfs für den Nachtragshaushalt 2007 Anrede, Die Konsolidierung der Landesfinanzen ist zentrale Aufgabe und Zielsetzung der Landesregierung. Sie strebt daher an, in dieser Legislaturperiode die Neuverschuldung zu beenden und mit der Tilgung der aufgelaufenen Verschuldung zu beginnen. Die günstige wirtschaftliche Entwicklung schafft dabei gute Voraussetzungen für die Verwirklichung dieser Zielsetzung. In diesem Jahr, aber auch in den beiden kommenden Jahren werden erheblich höhere Steuereinnahmen erzielt, als noch vergangenes Jahr bei der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2007 zu erwarten war. Wir wollen diese Mehreinnahmen nutzen, um die Konsolidierung des Landeshaushaltes voranzubringen. Die Landesregierung verfolgt in der Finanzpolitik drei Zielrichtungen: konsolidieren, investieren und vorsorgen. Wir sind der Überzeugung, dass sich das Land den Herausforderungen der Zukunft nur stellen kann, wenn es nicht nur über solide Finanzen verfügt, sondern auch Vorsorge für künftige Lasten getroffen hat und durch Investitionen Rahmenbedingungen für weitere wirtschaftliche Prosperität geschaffen hat. Diese drei Grundsätze waren für uns Anlass, den Nachtragshaushalt 2007 auf den Weg zu bringen und heute in den Landtag von Sachsen-Anhalt einzubringen. In den letzten Wochen war immer wieder zu hören, dass es eines Nachtrags nicht bedarf und die Mehreinnahmen im Haushaltsvollzug allein zur Verringerung der Neuverschuldung genutzt werden sollten. Formal ist eine solche Aussage richtig; wir sind nicht verpflichtet, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Nur im Wege eines Nachtragshaushaltes ist es aber möglich, allen drei Zielsetzungen der Finanzpolitik gerecht zu werden. Insofern ist unsere Entscheidung für den Nachtrag 2007 nach meiner Überzeugung richtig und sinnvoll. Damit bin ich bereits bei den wesentlichen Eckpunkten des Nachtragshaushaltes. Das Land kann mit Steuermehreinnahmen von voraussichtlich 237 Mio. ¿ rechnen. Davon erhalten die Kommunen 53 Mio. ¿, die auch schon in diesem Jahr zur Auszahlung kommen werden. Die kommunale Ebene profitiert auf diese Weise unmittelbar - und nicht zeitversetzt über die Abrechnungsmechanismen des FAG - an der verbesserten Einnahmelage des Landes. Den beim Land verbleibenden Anteil an Mehreinnahmen nutzen wir zu einem Teil für die Begrenzung der Neuverschuldung auf nun 375 Mio. ¿. Wem die Absenkung um 55 Mio. ¿ im Vergleich zum Haushaltsplan 2007 als niedrig erscheint, dem sei in Erinnerung gerufen, dass noch in den letzten beiden Jahren erheblich mehr neue Schulden aufgenommen wurden ¿ 2005 998 Mio. ¿ und 2006 656 Mio. ¿. Uns ist es also gelungen, die Neuverschuldung binnen eines Jahres um rund 280 Mio. ¿ zurückzuführen. Wir sind damit unserem Ziel, ab 2010 auf weitere Verschuldung zu verzichten, schon ein erhebliches Stück näher gekommen. Ein ausgeglichener Landeshaushalt ist in greifbarer Nähe. Konkret bedeutet dies, dass wir 2008 eine Neuverschuldung von 250 Mio. ¿, 2009 von 150 Mio. ¿ und 2010 von Null anstreben ¿ dies ist die aktuelle Beschlusslage der Landesregierung. Ab 2011 wollen wir mit der Rückführung der aufgelaufenen Verschuldung beginnen. Begleitend zu diesen Konsolidierungsschritten sind nach meiner Überzeugung ¿ das möchte ich hier nur am Rande anmerken - aber auch institutionelle Schritte notwendig, um der Schuldenaufnahme der öffentlichen Hand rechtliche Grenzen zu setzen. Das allerdings sind Überlegungen, die nicht nur für Sachsen-Anhalt, sondern für Bund und Länder insgesamt von Bedeutung sind. Das Grundgesetz und die Länderverfassungen gestatten eine Neuverschuldung bis zur Höhe der Investitionen. Ohne diese Regelung hier bewerten zu können ist jedenfalls festzustellen, dass sie der fortschreitenden Verschuldung der öffentlichen Hand nicht in ausreichendem Maße entgegengewirkt hat. Ich halte es daher für erforderlich, über ein verfassungsrechtliches Verbot jeglicher Verschuldung nachzudenken. Doch zurück zu den wesentlichen Inhalten des Nachtragshaushaltes 2007. Ein weiterer Teil der zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 15 Mio. ¿ wird dazu genutzt, die Investitionen im Baubereich voranzubringen. Damit wird ein Beitrag dafür geleistet, den dort aufgelaufenen Investitionsstau abzubauen. Finanziert werden mit diesen zusätzlichen Mitteln unter anderem Maßnahmen im Hochschulbau, aber auch Projekte zur Verbesserung der Straßen- und Schieneninfrastruktur im Land. Nicht zuletzt können nun mehrere Baumaßnahmen umgesetzt werden, die in Zusammenhang mit der Polizei- und Gerichtsreform stehen. Das Land wird außerdem der Zukunftsstiftung noch in diesem Jahr 10 Mio. ¿ zuführen. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag für die Investitions- und Innovationsförderung im Land. Finanziert wird dies allerdings nicht mit Steuermehreinnahmen, sondern mit einer Entnahme aus dem Sondervermögen Grundstock des Landes. Die dort im vergangenen Jahr vereinnahmten Veräußerungserlöse werden nun der Zukunftsstiftung zugeführt. Im Nachtragshaushalt sind überdies 15 Mio. ¿ zur Unterstützung von Gemeinden vorgesehen, die sich im Rahmen der Freiwilligkeitsphase zu größeren Einheiten zusammenschließen. Dies bedeutet einen nicht unerheblichen Beitrag des Landes, auf Gemeindeebene leistungs- und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Zu zwei Dritteln sollen diese Unterstützungsleistungen investiven Charakter haben. Wir wollen weiter vorsorgen und haben uns daher entschlossen, einen Teil der Mehreinnahmen für frühzeitigere Einzahlungen in den Pensionsfonds des Landes in Höhe von 57 Mio. ¿ zu nutzen. Auch dem Sondervermögen Altlastensanierung sollen insgesamt 46,5 Mio. ¿ zugeführt werden. Hierbei handelt es sich aber nur auf den ersten Blick um vorgezogene Zahlungen. In den Jahren bis 2006 hat das Land dem Sondervermögen nicht in ausreichendem Maße Mittel zugeführt. Um dieses Versäumnis zu korrigieren, wurde im Gesetz über das Sondervermögen Altlastensanierung ein Zeitplan festgelegt, innerhalb dessen die Zuführungen nachzuholen sind. Richtig ist, dass nach diesem Gesetz die nun im Nachtrag veranschlagten Zuführungen erst in den Jahren 2008 und 2009 zu leisten wären. Es geht hier aber nicht um das Vorziehen von Zahlungen, sondern nur um eine schnellere Korrektur früherer Versäumnisse. Von verschiedener Seite wurde die Entscheidung, in Sondervermögen Geld anzulegen, zugleich aber als Land sich weiter zu verschulden, als unwirtschaftlich kritisiert. Ich kann hier ausdrücklich bestätigen, dass dem nicht so ist. Die Geldanlage bei gleichzeitiger Verschuldung ist im Regelfall wirtschaftlich. Zugegebenermaßen überrascht dieses Ergebnis ¿ ist doch die Differenz zwischen Soll- und Habenzinsen die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Akteure am Kapitalmarkt. Lassen Sie mich versuchen, diesen scheinbaren Widerspruch aufzuklären. Als Schuldner, also als Kreditnehmer, der sich am Kreditmarkt verschuldet, genießt die öffentliche Hand - so auch unser Land - eine hervorragende Bonität. Da es also für Geldgeber nahezu risikolos ist, dem Staat Geld zu leihen, ist deren Rendite entsprechend gering. Des Geldgebers Rendite ist aber die Zinslast der öffentlichen Hand. Die hohe Bonität des Landes bedingt, dass es sich im Vergleich etwa zu privaten Schuldnern oder auch Unternehmen zu besonders günstigen Bedingungen verschulden kann und im Vergleich einen deutlich geringeren Zinssatz zu tragen hat. Dieser Schuldzinssatz kann im Einzelfall sogar geringer als der am Markt erzielbare Habenzins sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Kredite des Landes und die Geldanlage voneinander abweichende Laufzeiten aufweisen. In Bezug auf das Kapital des Sondervermögens Altlastensanierung konnte im Rückblick ein Zinsvorteil erwirtschaftet werden und hat sich die Geldanlage bei gleichzeitiger Verschuldung folglich als durchaus wirtschaftlich erwiesen. Hinsichtlich der Mittel des Pensionsfonds kann sich auf lange Sicht ein noch größerer Zinsvorteil ergeben. Der Fonds soll die Pensionslasten der Beamten abdecken, die ab diesem Jahr eingestellt werden, also üblicherweise erst am Anfang des Berufslebens stehen. Daher ist der Anlagehorizont für das Kapital des Fonds ein entsprechend langfristiger. Hier sind Anlagelaufzeiten möglich, die bei Kreditverträgen regelmäßig nicht vorkommen. Dieser Unterschied in der Planungs- und Anlageperspektive schafft zusätzliche Chancen auf einen Zinsvorteil. Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen die Wirkungsweise von Verschuldung und Geldanlage verständlich gemacht und den Einwand der fehlenden Wirtschaftlichkeit ausgeräumt habe. Meine Damen und Herren, der Nachtragshaushalt mit seinen von mir hier dargestellten wesentlichen Elementen eines Beitrags zur Konsolidierung, zur Vorsorge und zur Stärkung der Investitionen ist damit ein weiterer Schritt in Richtung der Umsetzung der finanzpolitischen Zielsetzungen der Landesregierung. Im Finanzausschuss und den anderen zuständigen Ausschüssen wird Gelegenheit sein, die Details und Einzelheiten des Nachtrags zu diskutieren und gegebenenfalls näher zu erläutern. Die darüber hinausgehenden weiteren Planungen des Landes in den nächsten Jahren möchte ich im September anlässlich der Einbringung des Regierungsentwurfs für den Doppelhaushalt 2008/2009 darstellen. Dann wird auch Gelegenheit sein, die längerfristige Strategie in der Finanzpolitik ¿ hier nenne ich die Stichworte Mipla und überarbeitetes Personalentwicklungskonzept ¿ zu erläutern. Heute möchte ich zunächst um Ihre Unterstützung und ¿ nach den Ausschussberatungen ¿ um Ihre Zustimmung für den nun anstehenden Schritt in der Finanzpolitik, den Nachtragshaushalt 2007 werben. Vielen Dank Anlagen: Anlage 1 Eckdaten zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2007 - in Mio. EUR - HP 2007 E NHH 2007 Veränderung Gesamtvolumen 9.996,5 10.190,1 193,6 Nettokreditaufnahme 430,0 375,0 -55,0 Einnahmen (ohne Kredite) 9.566,5 9.815,1 248,6

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