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Magdeburg, den 17.06.2007

Sozialministerin: Pflegereform darf nicht zerredet werden

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 061/07 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 061/07 Magdeburg, den 15. Juni 2007 Sozialministerin: Pflegereform darf nicht zerredet werden Magdeburg. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat am Freitag in Magdeburg davor gewarnt, die inhaltlichen Punkte, auf die sich die Ministerrunde zur Vorbereitung der Pflegereform verständigt hat, klein zu reden. ¿Zahlreiche Verbesserungen zum Wohle der betroffenen pflegebedürftigen Menschen, die auch von Pflegeverbänden gewünscht sind, konnten von der SPD-Seite durchgesetzt werden¿, so die Ministerin. Sie nannte insbesondere die Stärkung der ambulanten Versorgungsstrukturen, die Einbeziehung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz insbesondere von demenzkranken Menschen und die Einrichtung wohnortnaher integrierter Pflegedienstleistungszentren so genannter Pflegestützpunkte. Die wichtige Frage der Finanzierung sei allerdings nur unbefriedigend gelöst. In diesem Zusammenhang kritisierte die Ministerin die Verhandlungsposition der Unionsseite. Es sei ärgerlich, dass die CDU/CSU in der Frage der Finanzierung einmal mehr die Lobbyinteressen der privaten Pflegeversicherung über die Interessen der gesetzlich versicherten Menschen stelle, obwohl es beim angedachten Finanzausgleich nicht um die Substanz der privaten Pflegeversicherung gehe. Es gebe eindeutige Aussagen in der Koalitionsvereinbarung zum Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung als Element der Reform, die die Unionsseite aber einseitig aufgekündigt habe, so Kuppe weiter. Hintergrund sei, dass die private Pflegeversicherung hohe Rücklagen bilden könne, während die gesetzliche Pflegeversicherung in Finanzschwierigkeiten geraten sei. Da es bei den Leistungen keinen Unterschied gebe, sei dies einzig und allein auf die unterschiedliche Versichertenstruktur zurückzuführen. Die Ministerin: ¿In der gesetzlichen Versicherung sind die höheren Risiken versichert. In einem Sozialstaat wäre es nur fair, dies auszugleichen.¿ Das bedeute auch, dass die Krankenschwester nicht ¿ wie jetzt bereits - höhere Beiträge zahle als der privat versicherte Arzt. Wenn es in der Ministerrunde in dieser Frage wegen des Widerstandes der Union schon keine Einigung habe geben können, dann sei es unabdingbar, die gesetzliche Versicherung finanziell so auszustatten, dass die Menschen nicht ständig durch neue Finanzdebatten irritiert würden. ¿Dafür wäre eine Beitragserhöhung von 0,3 Prozentpunkten notwendig gewesen, also gerade mal 0,1 Prozentpunkte mehr, als die CDU-Verhandlungsführerin wider besseren Wissens öffentlich propagiert,¿ so Kuppe. ¿Weil wir diese paritätisch finanzieren wollen, wären dies pro Versichertem 50 Cent pro 1.000 Euro Bruttoeinkommen gewesen, um eine mittelfristige Stabilisierung der Versicherung und Leistungsverbesserungen zu erreichen. Eine angemessene Summe, um eine menschenwürdige Pflege auch in Zukunft gewährleisten zu können. In zahlreichen Verlautbarungen von Unionspolitikern war sogar die Rede von einer Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte. Es ist unredlich, jetzt zu suggerieren, 0,2 Prozentpunkte reichten aus, um dieses Ziel zu erreichen¿, so die Ministerin. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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