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Dessau-Roßlau, den 21.06.2007

Die Zuordnung der Stadt Falkenstein/Harz zum neugebildeten Landkreis Harz ist verfassungsgemäß.

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/07 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/07 Magdeburg, den 22. Juni 2007 Die Zuordnung der Stadt Falkenstein/Harz zum neugebildeten Landkreis Harz ist verfassungsgemäß. Durch das Kreisgebietsneuregelungsgesetz vom 11.11.2005 soll mit Wirkung vom 01.07.2007 der neue Landkreis Harz aus den bisherigen Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz, die bisher dem Landkreis Aschersleben-Staßfurt angehört, gebildet werden. Der Landkreis Aschersleben-Staßfurt selbst soll nach diesem Gesetz mit Wirkung vom 01.07.2007 dem neu gebildeten Landkreis Salzland zugeordnet werden. Mit seiner Verfassungsbeschwerde sah sich der Landkreis Aschers-leben-Staßfurt durch die Zuordnung der Stadt Falkenstein/ Harz zum Landkreis Harz in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Landesverfassungsgericht in Dessau die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Der Landesgesetzgeber habe weder das Anhörungsgebot verletzt noch ist die getroffene Abwägungsentscheidung zu beanstanden. Der Gesetzgeber habe sich in seinem gesetzlichen Leitbild für die Kreisgebietsreform für Vollfusionen der alten Landkreise ausgesprochen, zugleich aber Wechselwünsche einzelner Gemein-den über die alten Grenzgrenzen hinaus für zulässig gehalten. Die Abwägungsentscheidung, einem solchen Wechselwunsch nachzu.-kommen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dadurch die Bedingungen des Gesetzgebers für den Zuschnitt der neuen Landkreise nicht in Frage gestellt werden. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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