Verkündungs- und Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts Am Montag, den 25. Juni 2007 wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau 1. um 15.00 h über die Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Anhalt-Zerbst (LVG 8/06) gegen die §§ 7,9,13 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung verkünden. 2. um 15.30 h über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck (LVG 2/07) gegen die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Salzland mündlich verhandeln. 3. um 16.30 h über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels (LVG 3/07) gegen die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Burgenlandkreis mündlich verhandeln. 4. am Dienstag, den 26. Juni 2007 ebenfalls im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau um 15.00 h über die Verfassungsbeschwerde des Landrats des Landkreises Schönebeck gegen die §§ 21, 22 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung verkünden.
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 017/07 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 017/07 Magdeburg, den 21. Juni 2007 Verkündungs- und Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts Am Montag, den 25. Juni 2007 wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau 1. um 15.00 h über die Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Anhalt-Zerbst (LVG 8/06) gegen die §§ 7,9,13 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung verkünden. 2. um 15.30 h über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck (LVG 2/07) gegen die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Salzland mündlich verhandeln. 3. um 16.30 h über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels (LVG 3/07) gegen die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Burgenlandkreis mündlich verhandeln. 4. am Dienstag, den 26. Juni 2007 ebenfalls im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau um 15.00 h über die Verfassungsbeschwerde des Landrats des Landkreises Schönebeck gegen die §§ 21, 22 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung verkünden. Zu 1.: Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Wirkung zum 30. Juni 2007 wird nach dem Kreisgebietsneuregelungsgesetz in der durch Gesetz vom 19. Dezember 2006 geänderten Fassung der Landkreis Anhalt-Zerbst aufgelöst und sein Gebiet mit Wirkung zum 1. Juli 2007 den neuen Landkreisen Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld und Jerichower Land zugeordnet. Die Städte Dessau und Roßlau werden zur neuen kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau zusammengeschlossen. Durch seine Aufteilung in mehrere Gebietskörperschaften sieht sich der Landkreis Anhalt-Zerbst in seinem Recht auf Selbstverwaltung verletzt. zu 2.: Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Durch das zum 01.07.2007 in Kraft tretende Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Salzland soll Kreissitz des neuen Landkreises die Stadt Bernburg werden. Die Stadt Schönebeck sieht sich durch die Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt. Zu 3.: Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Durch das zum 01.07.2007 in Kraft tretende Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Burgenlandkreis soll Kreissitz des neuen Landkreises die Stadt Naumburg werden. Die Stadt Weißenfels sieht sich durch die Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt. In den Verfahren LVG 2/07 und LVG 3/07 könnten Entscheidungen bereits am Dienstag, den 26.06.2007, nachmittags, verkündet werden. Zu 4.: Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 21 Abs. 1 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes ist für die mit Wirkung zum 1. Juli 2007 neu zu bildenden Landkreise ein neuer Landrat zu wählen. Nach Abs. 3 scheidet ein Landrat eines aufzulösenden Kreises mit Ablauf des 30. Juni 2007 aus dem Amt aus, wenn er nicht zum Landrat eines neu zu bildenden Landkreises gewählt wird. Nach bisherigem Recht blieb der bei der Wahl unterlegene Landrat des alten Kreises bis zum Ende seiner ursprünglichen Amtszeit allgemeiner Vertreter des Landrates und Beigeordneter im neuen Landkreis. Diese Regelung wird durch das Kreisgebietsneuregelungsgesetz aufgehoben. Durch die Neuregelungen sieht sich der Landrat des Landkreises Schönebeck in seinen Rechten als gewählter und ernannter Landrat verletzt. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de
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