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Dessau-Roßlau, den 21.06.2007

Verkündungstermin des Landesverfassungsgerichts Am Dienstag, den 26. Juni 2007 wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau um 15.00 h über die Verfassungsbeschwerde des Landrats des Landkreises Schönebeck gegen die §§ 21, 22 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung verkünden.

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 018/07 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 018/07 Magdeburg, den 21. Juni 2007 Verkündungstermin des Landesverfassungsgerichts Am Dienstag, den 26. Juni 2007 wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau um 15.00 h über die Verfassungsbeschwerde des Landrats des Landkreises Schönebeck gegen die §§ 21, 22 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung verkünden. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 21 Abs. 1 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes ist für die mit Wirkung zum 1. Juli 2007 neu zu bildenden Landkreise ein neuer Landrat zu wählen. Nach Abs. 3 scheidet ein Landrat eines aufzulösenden Kreises mit Ablauf des 30. Juni 2007 aus dem Amt aus, wenn er nicht zum Landrat eines neu zu bildenden Landkreises gewählt wird. Nach bisherigem Recht blieb der bei der Wahl unterlegene Landrat des alten Kreises bis zum Ende seiner ursprünglichen Amtszeit allgemeiner Vertreter des Landrates und Beigeordneter im neuen Landkreis. Diese Regelung wird durch das Kreisgebietsneuregelungsgesetz aufgehoben. Durch die Neuregelungen sieht sich der Landrat des Landkreises Schönebeck in seinen Rechten als gewählter und ernannter Landrat verletzt. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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