Extremistische Straftaten: Ministerin drängt auf Änderung des Strafgesetzbuches
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 038/07 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 038/07 Magdeburg, den 25. Juni 2007 Extremistische Straftaten: Ministerin drängt auf Änderung des Strafgesetzbuches Magdeburg (MJ). Noch im Juli will Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach fremdenfeindliche und rassistische Hintergründe einer Straftat bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden sollen. Das wurde auch jüngst von allen EU-Justizministern gefordert. Daneben soll bei Straftaten mit extremistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund im Regelfall keine Strafaussetzung auf Bewährung mehr möglich sein. Kolb: ¿Von einer solchen Regelung geht ein Signal aus, dass die Justiz Hassdelikte nicht duldet. Das zeigen Beispiele aus anderen europäischen Staaten.¿ Mit dem Votum der Landesregierung im Rücken, soll danach in einem zweiten Schritt gemeinsam mit anderen unions- und sozialdemokratisch geführten Bundesländern eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Damit setzt das Justizministerium eine entsprechende Aufforderung des Landtags von Sachsen-Anhalt um. Sie gehe davon aus, dass dieser Zeitplan eingehalten werden könne, sagte die Ministerin. Sie sehe keinen grundsätzlichen Konflikt zum Thema innerhalb der Landesregierung. Kolb: ¿Ich werde die nächsten Wochen nutzen, unser Anliegen in der Öffentlichkeit und bei Gesprächen mit politischen Partnern sowie im Kabinett ausführlich vorzustellen. Das wird auch helfen, Irritationen beizulegen.¿ So sei nicht geplant, einen Straftatbestand für Körperverletzungsdelikte aus politisch motivierten Gründen einzufordern. Kolb: ¿Das wäre in der Tat mit der Rechtsordnung kaum vereinbar. Solch eine Forderung lehne ich ebenso ab wie Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer. Es geht vielmehr darum, die vorhandenen Instrumentarien besser auszuschöpfen und dies auch ausdrücklich gesetzlich zu regeln.¿ Vor dem Hintergrund extremistischer Straftaten in Sachsen-Anhalt sei es wichtig, dass der Rechtsstaat Flagge zeige. Neben Engagement für Prävention beinhalte das auch, alle legitimen repressiven Mittel zu nutzen. Kolb: ¿Es geht bei unserem Vorstoß nicht darum, Gesinnung zu bestrafen. Es geht darum, solche Delikte besonders zu ahnden, mit denen das Opfer zum Objekt degradiert und Angst und Schrecken in der Bevölkerung gesät werden sollen. Die Opfer politisch motivierter Gewalt werden allein deshalb Opfer, weil sie so sind, wie sie sind ¿ weil sie z.B. eine andere Hautfarbe oder Religion haben. Dem muss man sich entgegen stellen. Sie müssen durch alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel geschützt werden.¿ Hintergrund: Gemäß § 46 Abs. 2 StGB hat das Gericht bei der Strafzumessung die Umstände abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen. Dabei enthält § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB eine Zusammenfassung von Umständen, die dabei zu berücksichtigen sind. Genannt werden hierbei u.a. die Beweggründe und die Tatziele sowie die Gesinnung, die aus der Tat spricht und der bei der Tat aufgewendete Wille. Hier soll, so die Vorstellung Sachsen-Anhalts, demnächst ausdrücklich aufgeführt werden, dass strafschärfend zu werten ist, wenn ein Beweggrund der Tat die politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder das äußere Erscheinungsbild, eine Behinderung oder die sexuelle Orientierung des Opfers ist, weil solche Beweggründe mit der Werteordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Zudem soll es Änderungen in den §§ 47 StGB (¿Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen¿) und 56 StGB (¿Strafaussetzung¿) geben. Sie sollen das Gericht stärker in die Lage versetzen, in Fällen so genannter Vorurteilskriminalität zur Verteidigung der Rechtsordnung kurze Freiheitsstrafen zu verhängen, sowie bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten von der Strafaussetzung zur Bewährung absehen zu können. Das wird insbesondere für Fälle gewalttätiger Übergriffe von Rechtsextremisten eine Rolle spielen können. Mehrere europäische Länder haben vergleichbare Regelungen. Nachdem EU-Fachgremien bereits vor Jahren mehrfach die Mitgliedsstaaten aufgefordert hatten, eine entsprechende Regelung in ihre Strafgesetzbücher aufzunehmen, erneuerten jüngst die EU-Justizminister diese Forderung. Sie fassten einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, der auf eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften abzielt. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de