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Magdeburg, den 24.06.2007

Zu den veröffentlichten Irritationen über den Auftrag des Landtages an die Landesregierung, eine Bundes-ratsinitiative zur Einführung eines Straftatbestandes für Körperverletzungsdelikte aus politisch motivierten Gründen einzubringen,  erklärte der Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer:

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 345/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 345/07 Magdeburg, den 25. Juni 2007 Zu den veröffentlichten Irritationen über den Auftrag des Landtages an die Landesregierung, eine Bundes-ratsinitiative zur Einführung eines Straftatbestandes für Körperverletzungsdelikte aus politisch motivierten Gründen einzubringen,  erklärte der Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer: ¿Ich habe mich bei der Beantwortung der Frage nach einer verschärften Bestrafung politisch motivierter Straftaten auf die Beantwortung der Frage eingelassen, die dem ursprünglichen Antrag an den Landtages entsprach. Eine ausführlichere Begründung hätte die Irritationen vermeiden können. Der Landtag hat die Landesregierung in seiner Sitzung am 14. Juni 2007 gebeten, eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Straftatbestandes für Körperverletzungsdelikte aus politisch motivierten Gründen in die Wege zu leiten, mit dem Ziel, eine gesetzliche Strafverschärfung für Straftaten einzuführen, die ¿aufgrund einer anderen politischen Einstellung als der des Täters, der Zugehörigkeit zu einem anderen Volk oder einer anderen Nation, einer anderen Glaubensrichtung oder Weltanschauung, des Erscheinungsbildes, der Hautfarbe oder der sexuellen Orientierung des Opfers erfolgt.¿ Die Landesregierung wird dieser Bitte entsprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits vor mehreren Jahren ein ähnlicher Antrag des Landes Brandenburg und danach ein Antrag mit ähnlicher Zielstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat abgelehnt wurde. Es dürfte kaum Sinn machen, einen gleichen Antrag erneut einzubringen. Das Justizministerium ist dabei, einen Vorschlag auszuarbeiten, der den Beschluss des Landtages konkretisieren soll. Der gegenwärtige  § 46 des Strafgesetzbuches sieht bereits eine Berücksichtigung der Beweggründe eines Täters bei der Strafzumessung vor. Nach dem Vorschlag des Justizministeriums geht es nicht, wie ursprünglich gefordert, um einen neuen Straftatbestand, sondern um die Präzisierung einer schon jetzt möglichen Verschärfung der Strafzumessung bei politisch motivierten Delikten. Der Ministerpräsident ist der Justizministerin für diese in die Debatte im Landtag eingebrachte Klarstellung dankbar. Insofern gibt es keinen Widerspruch bei der politischen Zielsetzung. Unser Ziel muss es sein, eine Formulierung zu finden, mit der wir auch im Bundesrat die nötigen Mehrheiten organisieren können.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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