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Magdeburg, den 25.06.2007

Gesetz für Jugendstrafvollzug in den Landtag überwiesen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/07 Magdeburg, den 26. Juni 2007 Gesetz für Jugendstrafvollzug in den Landtag überwiesen Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Gesetzentwurf des Justizministeriums für den Jugendstrafvollzug an den Landtag überwiesen. ¿Das Gesetz ist eine gute Grundlage für einen modernen Strafvollzug und bringt zahlreiche konkrete Verbesserungen¿, betonte Justiz-Staatssekretär Burkhard Lischka im Anschluss an die Sitzung des Kabinetts. So solle die Zeit vor und nach der Haftentlassung besser begleitet werden. Vernetzung ist dabei ein Schlüsselwort. Lischka: ¿Es wird viel Wert auf den Aufbau von Netzwerken mit Stellen außerhalb des Vollzuges gelegt, um eine erfolgreiche Vorbereitung der Entlassung und die kontinuierliche Betreuung auch über den Entlassungszeitpunkt hinaus zu gewährleisten.¿ Dafür habe es bei den Institutionen und Verbänden, die von der Landesregierung in den vergangenen Wochen zum Gesetzentwurf angehört worden seien, viel Lob gegeben. Das Gesetz stelle den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt und erfülle die hohen Anforderungen, die Bundesverfassungsgericht, Europarat und Vereinte Nationen vorgegeben hätten. Lischka: ¿Ziel ist, dass die jungen Gefangenen durch den Strafvollzug zu einer Auseinandersetzung mit ihren Taten angehalten und nach der Entlassung ein straffreies Leben führen.¿ Der Gesetzentwurf schreibt den Wohngruppenvollzug und die Einzelunterbringung vor. Beides ist in Sachsen-Anhalts Jugendanstalt in Raßnitz, die über 398 Plätze verfügt, bereits umgesetzt. Das Gesetz sieht zudem eine Ausweitung der Familienbesuche von derzeit einer auf dann vier Stunden monatlich und verstärkte kriminologische Forschung vor. Außerdem soll es ab dem Jahr 2013 für Jugendliche eine sozialtherapeutische Einrichtung mit 20 Plätzen geben. Grundlage des Entwurfs aus dem Justizministerium ist ein gemeinsames Papier von neun Bundesländern. Hintergrund: Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Bis Ende 2007 muss jedes Bundesland über ein Jugendstrafvollzugsgesetz verfügen. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht gesetzt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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