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Magdeburg, den 25.06.2007

Kabinett verabschiedet neues Finanzausgleichsgesetz: Stärkung der Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 347/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 347/07 Magdeburg, den 26. Juni 2007 Kabinett verabschiedet neues Finanzausgleichsgesetz: Stärkung der Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag des Innenministeriums einige Änderungen am Finanzausgleichsgesetz (FAG, regelt die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen) auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wurde zur Anhörung freigegeben, soll im August endgültig vom Kabinett verabschiedet werden und dann im September in erster Lesung im Landtag behandelt werden. Innenminister Holger Hövelmann: ¿Mit den geplanten Änderungen machen wir unser FAG zukunftsfest. Aufgrund der demografischen Entwicklung kommt den zentralen Orten im Land eine noch größere Bedeutung zu. Sie werden mit dem Gesetzentwurf gestärkt. Außerdem modifizieren wir einige Berechnungsverfahren, was zu mehr Transparenz und einer realistischen Abbildung der tatsächlichen Finanzkraft der Kommunen führt.¿ Die wichtigsten Änderungen im Überblick: · Der Anteil der drei kreisfreien Städte Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau an der Finanzausgleichsmasse erhöht sich von 27 auf 28 Prozent, der Anteil der kreisangehörigen Gemeinden verringert sich entsprechend von 43,02 auf 42,02 Prozent. Der Anteil der Landkreise bleibt unverändert. Insgesamt werden so rund 12 Mio. Euro jährlich zugunsten der Oberzentren umgeschichtet. · Innerhalb der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden werden Grund- und Mittelzentren besser gestellt. Ihre Einwohnerzahlen werden etwas höher gewichtet als bisher. So kommt es zu einer weiteren Umschichtung von 3,1 Mio. Euro zugunsten der zentralen Orte. · Bei der Berechnung der Steuerkraft der Gemeinden ¿ diese wiederum ist mit ausschlaggebend für die Höhe der Landeszuweisungen ¿ wird nicht mehr das Bruttoaufkommen der Gewerbesteuer herangezogen, sondern das Nettoaufkommen (Gewerbesteuereinnahmen minus Gewerbesteuerumlage). Das Nettoprinzip gibt die Steuer- und damit finanzielle Leistungskraft der Gemeinden realistischer wieder. · Neu im FAG ist eine Vorschrift, nach der neu zu bildende Einheits- bzw. Verbandsgemeinden finanziell unterstützt werden können (vergl. dazu Kabinettspressemitteilung 328/2007). Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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