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Magdeburg, den 25.06.2007

Landesregierung beschließt ?Konsultationsvereinbarung? mit den kommunalen Spitzenverbänden: Besserer Informationsaustausch, hohe Transparenz in finanziellen Fragen, strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 348/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 348/07 Magdeburg, den 26. Juni 2007 Landesregierung beschließt ¿Konsultationsvereinbarung¿ mit den kommunalen Spitzenverbänden: Besserer Informationsaustausch, hohe Transparenz in finanziellen Fragen, strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag des Innenministeriums eine sogenannte ¿Konsultationsvereinbarung¿ mit den kommunalen Spitzenverbänden beschlossen. Sie wird in Kürze offiziell durch Innenminister Holger Hövelmann und die Vertreter der Spitzenverbände unterzeichnet werden. Innenminister Holger Hövelmann: ¿Sinn der Vereinbarung ist es, einen optimalen Informationsaustausch, insbesondere in Fragen von finanzieller Bedeutung zu gewährleisten. Zentrales Instrument dabei ist eine Finanzstrukturkommission, die vom Innenminister geleitet wird und in der alle wichtigen Fragen besprochen werden.¿ Dabei verpflichtet sich die Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände regelmäßig über die Entwicklung der Steuereinnahmen und die Haushaltsplanungen zu informieren. Die Kommunen berichten ihrerseits über ihre finanzielle Lage. Gegenstand der Konsultationsvereinbarung ist des weiteren die Ausgestaltung des sog. ¿Konnexitätsprinzips¿, das Verfassungsrang hat (Art. 87, Abs. 3 Landesverfassung, dort heißt es: ¿Den Kommunen können¿ Pflichtaufgaben¿ zugewiesen und staatliche Aufgaben¿ übertragen werden. Dabei ist gleichzeitig die Deckung der Kosten zu regeln. Führt die Aufgabenverlagerung zu einer Mehrbelastung der Kommunen, ist ein angemessener Ausgleich zu schaffen. ¿) Land und Spitzenverbände vereinbaren, die Kostenfolgen bei Aufgabenverlagerungen möglichst objektiv zu ermitteln und einen Vorschlag zur Art und Höhe des Ausgleichs zu finden. Dabei wird ausgeschlossen, dass das Land die zur Finanzierung des Ausgleichs nötigen Mittel dem Finanzausgleich entnimmt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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