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Dessau-Roßlau, den 01.07.2007

Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne Weiterbeschäftigungsmöglichkeit verfassungswidrig.

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 020/07 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 020/07 Magdeburg, den 26. Juni 2007 Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne Weiterbeschäftigungsmöglichkeit verfassungswidrig. Durch Urteil vom heutigen Tag hat das Landesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde des Landrates des Altkreises Schönebeck stattgegeben. Der Landrat sah sich durch die Regelung über das Ausscheiden der gewählten Landräte im Kreisgebietsneugliederungsgesetz vor dem Ende ihrer ursprünglichen Amtszeit in seinen Verfassungsrechten verletzt. Das Landesverfassungsgericht hat ihm im Wesentlichen Recht gegeben: Die Regelung über das Ausscheiden des bisherigen Landrates verstößt gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit. Die Auflösung der bisherigen Landkreise durch die Kreisfusionen kann zwar nicht ohne Folgen für das Amt ihrer bisherigen Landräte bleiben. Das hat allerdings nicht notwendig die vom Gesetzgeber gezogene Konsequenz, die Tätigkeit des bisherigen, für den neuen Landkreis aber nicht gewählten Landrates uneingeschränkt zu beenden. Eine auf die Versorgung beschränkte Übergangsregelung wird der Berufsfreiheit nicht gerecht. Die Berufsfreiheit schützt nicht bloß die Chance auf ein Einkommen, sondern garantiert mit dem Recht auf einen Arbeitsplatz auch, dem gewählten Beruf im konkreten Fall nachgehen zu können. Diese Freiheit wird dem nicht gewählten bisherigen Landrat für den Rest seiner ursprünglichen Amtszeit genommen, wenn er, wie der Beschwerdeführer, zu einer Weiterbeschäftigung im neuen Landkreis bereit ist. Eine solche Regelung ist unverhältnismäßig. Verhältnismäßig ist sie nur, wenn ein nicht wiedergewählter ehemaliger Landrat von sich aus auf Weiterbeschäftigung verzichtet, aus dem Amt ausscheidet und das gewährte Versorgungsrecht in Anspruch nimmt. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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