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Dessau-Roßlau, den 01.07.2007

Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld und Jerichower Land ist verfassungsgemäß.

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 019/07 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 019/07 Magdeburg, den 25. Juni 2007 Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld und Jerichower Land ist verfassungsgemäß. Durch Urteil vom heutigen Tag hat das Landesverfassungsgericht die kommunale Verfassungsbeschwerde des Landkreises Anhalt-Zerbst gegen seine Aufteilung durch den Landtag zurückgewiesen. Der Landkreis sah sich durch die Aufteilung in seinem durch die Landesverfassung geschützten Selbstverwaltungsrecht verletzt, da die Anhörungsfrist zu kurz und die Gemeinwohlabwägung fehlerhaft gewesen seien. Dem ist das Landesverfassungsgericht nicht gefolgt: Die Anhörungsfrist von einem Monat ist zwar kurz gewesen. Der Zeitraum zwischen der Kenntnis vom Gesetzentwurf und der Anhörung durch den Gesetzgeber hat aber angesichts der vorgebrachten ¿ im Wesentlichen immer gleichen ¿ Argumente des Landkreises für eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf ausgereicht.. Durch die Änderung des Neugliederungsgesetzes vom 19.12.2006 ist eine erneute Anhörung nicht geboten gewesen. Die Abwägung des Gesetzgebers in der Sache ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Die vom Landkreis Anhalt Zerbst vorgeschlagenen Varianten haben sich entweder als zu groß oder als zu klein erwiesen. Gleichzeitig zeigten sich im Gebiet des Landkreises Anhalt-Zerbst Wechselwünsche einzelner Kommunen mit Tendenz zu den Altkreisen Wittenberg, Köthen und Jerichower Land. Wenn sich der Landtag bei dieser Sachlage für eine Aufteilung des Altkreises Anhalt-Zerbst entschied, ist diese verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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