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Dessau-Roßlau, den 01.07.2007

Verfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum Kreissitz erfolglos.

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 022/07 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 022/07 Magdeburg, den 26. Juni 2007 Verfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum Kreissitz erfolglos. Zum 01.07.2007 soll Kreissitz des neuen Landkreises Salzland die Stadt Bernburg werden. Die Stadt Schönebeck sieht sich durch die Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt. Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Landesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen: Das Abstimmungsverfahren im Landtag ist mit der Landesverfassung vereinbar. Dem Demokratieprinzip ist genügt, wenn die Abgeordneten ihren Willen in den Willensbildungsprozess des Parlamentes einbringen können. Auch in der Sache bleibt die Verfassungsbeschwerde erfolglos. Bei der Bestimmung des Kreissitzes im Rahmen einer kommunalen Neuordnung hat der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum. Durch ein Kriteriensystem hat sich das Parlament dabei selbst gebunden. Danach erfüllt die Stadt Bernburg die Voraussetzungen für die Kreissitzvergabe. Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Stadt Schönebeck habe wegen ihrer gemeinsamen Grenze mit dem Oberzentrum Magdeburg nicht berücksichtigt werden können, ist nicht zu beanstanden. Die Annahme, dass ein Oberzentrum auf solche Gemeinden ausstrahlt, so dass diese für den neuen Landkreis kein eigenständiges Versorgungszentrum sein können, ist nicht willkürlich und somit mit der Landesverfassung vereinbar. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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