Verfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels gegen die Bestimmung von Naumburg zum Kreissitz erfolglos.
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 021/07 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 021/07 Magdeburg, den 26. Juni 2007 Verfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels gegen die Bestimmung von Naumburg zum Kreissitz erfolglos. Zum 01.07.2007 soll Kreissitz des neuen Landkreises Burgenland die Stadt Naumburg werden. Die Stadt Weißenfels sieht sich durch die Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt. Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Landesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen: Eine unzureichende Anhörung der Stadt Weißenfels im Gesetzgebungsverfahren konnte das Landesverfassungsgericht nicht feststellen. Auch in der Sache bleibt die Verfassungsbeschwerde erfolglos. Bei der Bestimmung des Kreissitzes im Rahmen einer kommunalen Neuordnung hat der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum. Durch ein Kriteriensystem hat sich das Parlament dabei selbst gebunden. Die Voraussetzungen für die Kreissitzvergabe erfüllt die Stadt Naumburg. Sie hat gegenüber Weißenfels nach dem Landesraumordnungsprogramm den höheren Rang. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de
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