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Magdeburg, den 02.07.2007

Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest in Thüringen Sperrbezirke in Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgewiesen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 074/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 074/07 Magdeburg, den 3. Juli 2007 Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest in Thüringen Sperrbezirke in Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgewiesen Wie die zuständige oberste Landesbehörde Thüringens heute mitteilt, ist bei einem toten Haubentaucher (Schwarzhalstaucher) die Aviäre Influenza vom Typ H5N1 amtlich festgestellt worden. Der Wildvogel wurde auf der Thüringer Seite des Stausees Kelbra aufgefunden und zur Untersuchung an das thüringische Landesuntersuchungsamt überbracht. Die weitergehenden Abklärungsuntersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems brachten letzte Gewissheit. Es handelt sich um den hochpathogenen Typ des Aviären Influenzavirus vom Typ H 5 N 1. Dieser wurde bereits 2006 bei zahlreichen Wildvögeln in Deutschland und anderen europäischen Staaten nachgewiesen. Die thüringischen Behörden richten einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort des infizierten Vogels ein. Diese Gebiete erstrecken sich auch auf das Landesgebiet Sachsen-Anhalts (Landkreis Mansfeld Südharz) und wurden in enger Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider Länder festgelegt. Daraus ergeben sich in den Gemeinden Rodleberode, Uftrungen, Breitungen, Berga, Rossla, Bennungen und Kelbra nach den derzeit gültigen rechtlichen Regelungen folgende Einschränkungen für Tierhalter und andere Personen: - regelmäßige amtliche Untersuchung aller gewerblichen Geflügelhaltungen, - Verbringungsbeschränkungen für lebendes Geflügel und für Geflügelerzeugnisse, - Verbot des Freilassens von Wildvögeln zur Aufstockung des Wildbestandes, - Genehmigungspflicht für die Federwildjagd, - Verbot des freien Herumlaufens von Hunden und Katzen. Darüber hinaus haben alle Geflügelhalter strenge Hygienemaßnahmen zu beachten. So sind an den Ein- und Ausgängen der Geflügelställe oder sonstigen Geflügelhaltungsstandorte Desinfektionsmatten auszulegen und der Personenverkehr in Geflügelhaltungen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ausnahmen von den genannten Beschränkungen sind zwar möglich, werden jedoch nur auf Antrag und nach einer Risikoabwägung durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Mansfeld Südharz genehmigt. Sofern kein weiterer Geflügelpestausbruch festgestellt wird, können im Sperrbezirk die Maßnahmen frühestens nach 21 Tagen und im Beobachtungsgebiet frühestens nach 15 Tagen aufgehoben werden. Dies gilt nicht für jagdliche Beschränkungen und das freilassen von Vögeln in die freie Wildbahn. Hier ist eine Aufhebung frühestens nach 30 Tagen möglich. Die Einrichtung von Restriktionsgebieten und die darin vorgeschriebenen Maßnahmen sollen das Risiko der Übertragung des Virus von Wildgeflügel auf Hausgeflügelbestände weitestgehend minimieren. In Sachsen-Anhalt sind im Sperrbezirk 15 registrierte Geflügelhalter mit 211 Stück Geflügel und im Beobachtungsgebiet 148 registrierte Geflügelhalter mit 55799 Stück Geflügel von den Maßnahmen betroffen. Zuletzt war die Aviäre Influenza bei Wildvögeln (Schwäne, Wildenten) Ende Juni 2007 bei Wildvögeln in Bayern und Sachsen amtlich festgestellt worden. Außerdem kam es im gleichen Zeitraum zu Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelhaltungen in der Tschechischen Republik. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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