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Magdeburg, den 02.07.2007

Kabinett berät Leitbild zur Gemeindegebietsreform

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 362/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 362/07 Magdeburg, den 3. Juli 2007 Kabinett berät Leitbild zur Gemeindegebietsreform Innenminister Holger Hövelmann hat das Kabinett heute über den Entwurf des Leitbildes für die Gemeindegebietsreform informiert. Auf Basis dieses Leitbildes sollen in Sachsen-Anhalt bis 2011 Einheits- und Verbandsgemeinden entstehen. Verwaltungsgemeinschaften soll es dann nicht mehr geben. Holger Hövelmann: ¿Das Leitbild zeigt den Weg zu effizienten Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt. Wir machen unser Land damit fit für die demografischen und finanziellen Herausforderungen. Gleichzeitig muss niemand Angst haben vor dem Verlust dörflicher Identität. Feuerwehr und Sportverein bleiben, auch wenn das Dorf Teil einer größeren Einheit wird. Und dass auch das kommunalpolitische Ehrenamt weiter zum Tragen kommt, dafür sorgt in der Einheitsgemeinde die Ortschaftsverfassung.¿ Das Leitbild geht jetzt in die Mitzeichnung der Ressorts und wird anschließend dem Landtag zur Information zugeleitet. Das Innenministerium wird zügig die notwendigen gesetzgeberischen Schritte vorbereiten. Unter anderem sind Vorschaltgesetze zur Umsetzung der Reform notwendig. Inhaltlich bestätigt das Leitbild die Ende März vom Koalitionsausschuss abschließend verhandelten Eckpunkte. Im einzelnen: · freiwillige Phase bis 2009, anschließend gesetzliche Phase bis 2011 (in der gesetzlichen Phase sind nur Einheitsgemeinden zulässig); · Mindestgröße bei Einheitsgemeinden 10.000 Einwohner, in Ausnahmefällen 8.000 Einwohner; · Mindestgröße bei Verbandsgemeinden 10.000 Einwohner (keine Ausnahmen möglich), höchstens acht Mitgliedsgemeinden, jede Mitgliedsgemeinde muss mindestens 1.000 Einwohner haben; · keine Verbandsgemeinde möglich im Umfeld der Oberzentren sowie bei Verwaltungsgemeinschaften, deren zentraler Ort mindestens 40 Prozent der Einwohner aufweist; · Einheitsgemeinden können sich Ortschaftsverfassungen geben, dann existieren Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister mit jeweils eigenen Zuständigkeiten; · Verbandsgemeinde hat direkt gewählten Verbandsgemeinderat und direkt gewählten Verbandsgemeindebürgermeister · Verbandsgemeinde nimmt viele Aufgaben für die Gemeinden wahr (u.a. Flächennutzungsplanung, Trägerschaft für Kitas und Schulen, Unterhaltung Sportanlagen, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung); weitere Aufgaben können die Mitgliedsgemeinden übertragen; · auf Basis der Erfahrungen mit dem Zweckverbandsgesetz wird über Eingemeindungen nach Halle und Magdeburg entschieden; auch    über Eingemeindungen in Mittelzentren ist zu diskutieren und zu entscheiden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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