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Magdeburg, den 02.07.2007

Kabinett beschließt Entwurf des Informationszugangsgesetzes Innenminister Hövelmann: bessere Information, mehr Transparenz

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 361/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 361/07 Magdeburg, den 3. Juli 2007 Kabinett beschließt Entwurf des Informationszugangsgesetzes Innenminister Hövelmann: bessere Information, mehr Transparenz Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Innenminister Holger Hövelmann den Entwurf eines Informationszugangsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag zugeleitet und noch in der Juli-Sitzung in erster Lesung beraten. Hövelmann: ¿Bisher war der Informationszugang in Sachsen-Anhalt nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, so dass Akten der Verwaltung des Landes Außenstehenden grundsätzlich nicht zugänglich waren. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun amtliche Informationen grundsätzlich voraussetzungslos frei zugänglich sein. Ausnahmen gibt es nur bei besonderen öffentlichen oder privaten Belangen.¿ Nach den Plänen des Innenministeriums soll jede Bürgerin und jeder Bürger auf Antrag Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen haben. Adressaten sind insbesondere Landesbehörden und die Kommunen. Diese Stellen müssen grundsätzlich Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Für den Zugang zu amtlichen Informationen werden Gebühren und Auslagen nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt erhoben. Als amtliche Information ist jede Aufzeichnung zu verstehen, die amtlichen Zwecken dient, und zwar unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Die Information kann verweigert werden: · zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen (u. a. bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, bei laufenden strafrechtlichen, ordnungswidrigkeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen, bei sicherheitsempfindlichen Anfragen oder wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stellen erheblich beeinträchtigt würde), · zum Schutz des behördlichen Endscheidungsprozesses (beispielsweise zu Arbeiten und Beschlüssen zur Vorbereitung von Behördenentscheidungen), · zum Schutz personenbezogener Daten, · zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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