: 40
Halle (Saale), den 02.07.2007

Raumordnungsverfahren zur B 190n eingeleitet

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 040/07 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 040/07 Halle (Saale), den 3. Juli 2007 Raumordnungsverfahren zur B 190n eingeleitet Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde hat am 02. Juli 2007 das Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren) für die geplante Maßnahme ¿B 190n von der Landesgrenze Niedersachsen / Sachsen-Anhalt bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Brandenburg¿ auf Antrag der Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Niederlassung Nord) eingeleitet. Mit der B 190n soll eine leistungsfähige, überregionale Straßenverbindung in Ost-West-Richtung geschaffen und gleichzeitig eine optimale Anbindung der Region Altmark an das europäische Straßennetz gewährleistet werden. Die Neubautrasse der B 190n, die Gegenstand des RO-Verfahrens ist, verläuft auf einer Länge von ca. 105 km zwischen den Grenzen der Bundesländer Niedersachen und Brandenburg durch Sachsen-Anhalt. In Vorbereitung des RO-Verfahrens hat bereits am 15. Juni 2004 eine Antragskonferenz stattgefunden, in deren Ergebnis der Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden. Mit der Einleitung des RO-Verfahrens werden die öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch die Straßenbaumaßnahme berührt werden könnten, beteiligt. Es sind ca. 175 Behörden und Ämter, kommunale Gebietskörperschaften sowie anerkannte Naturschutzverbände, Vereine und sonstige Verbände zu berücksichtigen. Dabei erstrecken sich die Betroffenheiten auch auf die Länder Niedersachsen und Brandenburg. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen. Dazu legen die betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen einen Monat öffentlich zur Einsicht aus. Die genauen Termine werden rechtzeitig in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Jeder, dessen Belange durch diese Maßnahme berührt werden, kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt/Gemeinde äußern. Die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der Gemeinde berücksichtigt bzw. mit einem Votum versehen der Landesplanungsbehörde beim Landesverwaltungsamt übermittelt. Die Landesplanungsbehörde berücksichtigt die Stellungnahmen der Gemeinden im Abwägungsprozess der Raum- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung. Soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein sollte, werden die Stellungnahmen mit den am RO-Verfahren Beteiligten erörtert. Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin. Das RO-Verfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Voraussichtlicher Abschlusstermin ist  Januar 2008. Hintergrund: Das RO-Verfahren ist ein behördeninternes Verfahren, das in einem frühen Planungsstadium bei raumbedeutsamen Planungen / Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung durchgeführt wird. Es ist dem Planfeststellungsverfahren vorgeschaltet und soll klären, ob die geplante Maßnahme mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und wie sie mit anderen raumbedeutsame Planungen/ Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden kann. Das RO-Verfahren ist querschnittsorientiert und koordiniert sowohl ökonomische, wie auch ökologische, kulturelle und soziale Aspekte. Zum RO-Verfahren gehört auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Ergebnis des RO-Verfahrens stellt eine wichtige Planungsgrundlage für das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar, in dem die insgesamt verträglichste Variante unter mehreren möglichen Trassen ermittelt wird. Der nordöstliche Teil der Bundesrepublik Deutschland, der von den Autobahnen A 2, A 7, A 10 und A 24 umgrenzt wird, ist straßenverkehrlich unterdurchschnittlich erschlossen und stellt gleichzeitig die größte Lücke im deutschen Autobahnnetz dar. Zur wesentlichen Verbesserung der Infrastruktur in diesem Raum ist im überarbeiteten Bundesverkehrswegeplan ein Gesamtkonzept mit Neubau- und Ertüchtigungsmaßnahmen enthalten. Bestandteil dieses Maßnahmenpaketes ist u. a. der Neubau der B 190n zwischen der A 39 und der A 14 als Querspange im Großraum Salzwedel ¿ Seehausen mit Weiterführung in Richtung Osten über Havelberg bis zur A 24 bei Neuruppin (so genannte ¿Hosenträgervariante¿). Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Impressum

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung