Gesetz regelt Arbeit der Schwangerschaftsberatung neu
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 379/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 379/07 Magdeburg, den 10. Juli 2007 Gesetz regelt Arbeit der Schwangerschaftsberatung neu Die Schwangerschaftskonfliktberatung in Sachsen-Anhalt wird auf neue rechtliche Grundlagen gestellt. Arbeit und die Förderung der Beratungsstellen werden künftig per Gesetz und nicht mehr wie bisher über eine Richtlinie geregelt. Damit setzt das Land eine Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichtes um. Das Kabinett stimmte am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesvorlage von Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe zu. Die Vorlage geht nun in das Anhörungsverfahren. Der Gesetzentwurf regelt neben den Anforderungen an die Beratungsstellen und die daraus resultierende Förderung auch die staatliche Anerkennung und die Auswahl der Beratungsstellen im Falle eines Überschreitens des im Bundesgesetz festgeschriebenen Beratungsschlüssels. Dieser sieht für je 40.000 Einwohner und Einwohnerinnen mindestens eine Beratungskraft in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Anzahl von Teilzeitbeschäftigten vor. In Sachsen-Anhalt wird dieser Schlüssel derzeit leicht überschritten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2004 entschieden, dass die Förderung von Konfliktberatungsstellen in den Bundesländern nach Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen ist. Die Bundesverwaltungsrichter legten in ihrem Urteil außerdem fest, dass die Länder mindestens 80 Prozent der Personal- und Sachkosten der Beratung tragen müssten. Sie begründeten dies mit der beim Staat liegenden Verantwortung für die Schwangerschaftsberatung. Zugleich stellte das Gericht klar, dass der Staat nicht alles zahlen soll, weil dies der Eigenverantwortung nicht förderlich wäre. Dieser Entscheidung trägt der Gesetzentwurf des Landes nunmehr mit der Übernahme der ¿mindestens-80-Prozent-Regelung¿ Rechnung. Bisher finanziert das Land zwischen 80 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Hintergrund: In Sachsen-Anhalt arbeiten derzeit 47 Schwangerschaftsberatungsstellen. Für die Förderung der Beratungsstellen stehen im Landeshaushalt für 2007 rund 3,4 Millionen Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden 32.831 Personen beraten. Voraussetzung für die Förderung einer Schwangerschaftsberatungsstelle ist die Aufnahme in einen Sicherstellungsplan, der vom Land unter Maßgabe der Landesentwicklungsplanung und der örtlichen Lage erstellt wird. Sichergestellt werden sollen ein flächendeckendes Netz und Trägervielfalt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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