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Magdeburg, den 12.07.2007

Gesundheitsministerin Kuppe für konsequenten Nichtraucherschutz / Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bleibt an zwei Stellen hinter Möglichkeiten zurück

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 082/07 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 082/07 Magdeburg, den 13. Juli 2007 Gesundheitsministerin Kuppe für konsequenten Nichtraucherschutz / Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bleibt an zwei Stellen hinter Möglichkeiten zurück Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Nichtraucherschutz als einen wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Verbesserung des Schutzes der nicht rauchenden Bevölkerung begrüßt. Zugleich sieht die Ministerin an zwei Stellen Diskussionsbedarf. In der Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfes (TOP  11, LT Drs. 5/750) am Donnerstag in Landtag sagte die Ministerin (SPERRFRIST REDEBEGINN gegen 16.50 Uhr. Es gilt das gesprochene Wort): ¿Ich begrüße es sehr, dass wir nunmehr einen kompletten Vorschlag für eine umfassende Wahrung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt vorliegen haben. Eingebracht von den Fraktionen der CDU und SPD, leistet der vorliegende Gesetzesentwurf einen wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Verbesserung des Schutzes der nicht rauchenden Bevölkerung in unserem Bundesland. Ihnen allen ist bekannt, dass die Diskussion über den Nichtraucherschutz in Deutschland im Laufe des zurückliegenden Jahres an Fahrt gewonnen hat. Was mit der Gesundheitsministerkonferenz in Dessau im Juni 2006 begann, fand mit den Beschlüssen der Gesundheitsminister/innen und der Ministerpräsidentenkonferenz für einen umfassenden Nichtraucherschutz im Februar bzw. März dieses Jahres seine Fortsetzung. Unterdessen haben Bundestag und am vergangenen Freitag auch der Bundesrat ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beschlossen. Danach gilt ab 1. September 2007 in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen ein grundsätzliches Rauchverbot.   Die Landesregierung hatte bereits im Januar 2007 den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes für Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebracht - damals allerdings noch unter Ausklammerung des Gaststättenbereiches. Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf stellt für mich die logische Konsequenz und Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidenten zum Nichtraucherschutz dar ¿ schnörkellos, klar und in weiten Teilen konsequent. Das Rauchverbot erstreckt sich sowohl bei den Kinder¿ und Jugendeinrichtungen als auch bei den Schulen nicht nur auf die Gebäude, sondern ebenso auf die dazugehörenden Grundstücke. Ferner wurden auch die den Schulen angeschlossenen Wohnmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, wie Internate und Heime,  berücksichtigt. Das macht Sinn. Wir alle wissen: Die komplett rauchfreie Innenluft ist  die einzige wirklich wirksame Schutzmaßnahme für Nichtraucher und Nichtraucherinnen. Denn Zigarettenqualm verraucht nicht einfach,  sondern einzelne Komponenten lagern sich  an Wänden, Gebrauchsgegenständen und auf Bodenbelägen ab und gelangen von  dort wieder in die Raumluft. Deshalb sind Räume, in denen das Rauchen erlaubt ist, eine kontinuierliche Expositionsquelle für die Giftstoffe des Tabakrauchs ¿ selbst wenn dort aktuell nicht geraucht wird. Daraus resultiert, wie Untersuchungen belegen, dass die Einrichtung von Raucherzonen in nicht völlig abgeschotteten Bereichen keinerlei Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet. Der  Ernsthaftigkeit des Gesetzes wird auch dadurch Nachdruck verliehen, dass ein Ordnungswidrigkeitstatbestand eingeführt wird. An zwei Stellen bleibt der Gesetzentwurf jedoch noch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das betrifft einmal die Regelungen zum Rauchverbot im Landtag. Hier werden die Abgeordneten noch kräftig debattieren. Der zweite Punkt betrifft die Ausnahmeregelungen bei den Gaststätten. Die Ministerpräsidenten verabredeten Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten nur in komplett abgetrennten Nebenräumen, für die zudem eine ausdrückli­che Deklaration obligatorisch sein soll. Im vorliegenden Entwurf lässt die Formulierung des neuen Paragrafen 4 Nummer 6 diese klare Definition vermissen. Hier ist allgemein von ¿Räumen¿ die Rede, in denen das Rauchen erlaubt ist. Warum Räume und nicht Nebenräume? Damit wären verschiedene Interpretationen möglich. Vertreterinnen und Vertreter der Gaststättenbranche wünschen sich aber eine klare und eindeutig umsetzbare Regelung, ohne Wettbewerbsverzerrung zu provozieren. Im Übrigen haben die meisten anderen Bundesländer (aktuell 13) Ausnahmen bei Gasstätten, so sie welche regeln, deutlich und klar auf Nebenräume beschränkt. Das sollte uns in Sachsen-Anhalt dann auch gelingen. In diesem Sinne erwarte ich eine spannende Anhörung im September, interessante Diskussionen in den Ausschüssen und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01. Januar 2008. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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