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Magdeburg, den 16.07.2007

Das Jugendarbeitsschutzgesetz macht keine Ferien

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 084/07 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 084/07 Magdeburg, den 17. Juli 2007 Das Jugendarbeitsschutzgesetz macht keine Ferien Magdeburg. Mit Beginn der Ferien sind viele Schülerinnen und Schüler auf der Suche nach einem Ferienjob. Das füllt die Ferienkasse und die Schülerinnen und Schüler bekommen erste Einblicke in das Berufsleben. Allerdings gibt es beim Arbeiten in den Ferien auch einiges zu beachten. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass nicht nur während der Berufsausbildung, sondern auch im Rahmen eines Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten. Jugendliche dürfen während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Insgesamt dürfen sie vier Wochen im Jahr arbeiten. Wie diese Zeit auf das Jahr verteilt wird, bleibt jedem Einzelnen überlassen. Die Arbeitszeit darf 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche prinzipiell nicht übersteigen; Pausen zählen dabei nicht mit. Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche. Eine Beschäftigung darf nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr erfolgen. Vom Arbeitsende bis zum Beginn der Arbeit am nächsten Morgen muss eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden garantiert sein. Jugendliche aller Altersstufen dürfen grundsätzlich nicht mit Akkordarbeit und mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Sie müssen generell bei der Arbeit vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sein. Das ist Pflicht des Arbeitgebers. Dazu gehört auch, dass er sie vor Arbeitsaufnahme über mögliche Unfallgefahren und deren Vermeidung unterweist. Jeder Unternehmer ist pflichtunfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler während des Ferienjobs über den Arbeitgeber versichert. Beiträge zu den Sozialversicherungen fallen in der Regel bei Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler nicht an. Ausführliche Informationen zum Thema Ferienjobs finden Sie unter http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/arbeitsschutz/publikationen/Ferienjobs2003.pdf. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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