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Magdeburg, den 23.07.2007

Fleischhygienegesetz wird Europa- und Bundesrecht angepasst

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 398/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 398/07 Magdeburg, den 24. Juli 2007 Fleischhygienegesetz wird Europa- und Bundesrecht angepasst Die Gebührenerhebung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird auf eine veränderte gesetzliche Grundlage gestellt. Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Anhörung freigegeben. Mit der Änderung wird die gesetzliche Grundlage der Fleisch- und Geflügelbeschau in Sachsen-Anhalt geltenden Bestimmungen von Bundes- und EU-Recht angepasst. Das ¿Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fl/GFlHAG/ Fleischhygienegesetz)¿ soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte: ¿Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf einen starken Verbraucherschutz. Verschiedene Skandale um Gammelfleisch und Co. zeigen, wie notwendig regelmäßige amtliche Kontrollen sind. Diese Kontrollen bringen mehr Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Klar ist aber auch: Verbraucherschutz gibt es nicht umsonst. Denn vom Vertrauen der Verbraucher profitieren auch die Hersteller. Nichts trifft die Lebensmittelbranche härter als der Verbraucherboykott nach einem Lebensmittelskandal.¿ Die wichtigste Änderung im Fleischhygienegesetz betrifft die Erhebung von Gebühren. Die gebührenerhebende Behörde, in der Regel das Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt im Landkreis, muss ihre Berechnungsmethode künftig dem Landesverwaltungsamt mitteilen. Dieses prüft, ob die Art der Berechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Methode wird anschließend veröffentlicht und an die EU-Kommission gemeldet. Durch das Änderungsgesetz ergeben sich keine Nachteile beziehungsweise zusätzlichen Kosten für die beteiligten Unternehmen. Es gilt nach wie vor das Prinzip der Kostendeckung bei der Kalkulation von Gebühren für die Durchführung amtlicher Aufgaben. Die Gebühren setzen sich aus Lohn- und Gehaltskosten für das untersuchende Personal, den Kosten für dieses Personal wie etwa Reise- und Schulungskosten sowie den Kosten für Probeentnahme und Laboruntersuchungen zusammen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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