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Hansestadt Stendal, den 24.07.2007

(LGSDL) Anklage im Verfahren um tote Säuglinge in Neuendorf am Damm zugelassen

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 012/07 Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 012/07 Stendal, den 25. Juli 2007 (LGSDL) Anklage im Verfahren um tote Säuglinge in Neuendorf am Damm zugelassen Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft Das Landgericht Stendal ¿ Schwurgericht ¿ hat die Anklage wegen Totschlags gegen eine 38jährige Frau zugelassen. Ihr wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Januar 2001 und Dezember 2005 einen weiblichen und zwei männliche lebensfähig geborene Säuglinge nach verheimlichten Schwangerschaften unmittelbar im Anschluß an die Niederkunft getötet zu haben. Vor der Eröffnung des Hauptverfahrens hatte die Strafkammer ein ergänzendes Gutachten zur Sterblichkeit von Säuglingen eingeholt, die ohne medizinische Begleitung und Unterstützung von Ärzten bzw. Hebammen zur Welt kommen. Die öffentliche Hauptverhandlung wird voraussichtlich Ende September beginnen; Termine stehen noch nicht fest. Die Strafkammer hat mit der Eröffnung des Hauptverfahrens Haftbefehl erlassen. Es bestehe Fluchtgefahr, weil die Angeklagte mit einer hohen Freiheitsstrafe rechnen müsse. Der Strafrahmen für Totschlag liegt zwischen fünf und fünfzehn Jahren (Regelstrafrahmen). Die Angeklagte ist zwischenzeitlich gefaßt und wird in die JVA Halberstadt verbracht. Gegen sie  war nach Beginn der Ermittlungen zunächst Untersuchungshaft bzw. vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Seit dem 17.08.2006 befand sie sich aber wieder auf freiem Fuß. Weitere Auskünfte werden z.Zt. nicht erteilt. Impressum: Landgericht Stendal Pressestelle Am Dom 19 39576 Stendal Tel: (03931) 58 13 14 Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27 Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.lsa-net.de

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