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Halle (Saale), den 25.07.2007

(LSG LSA) Geänderte örtliche Zuständigkeit der Sozialgerichte durch die Kreisgebietsreform

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/07 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/07 Halle, 25. Juni 2007 (LSG LSA) Geänderte örtliche Zuständigkeit der Sozialgerichte durch die Kreisgebietsreform Zum 1. Juli 2007 tritt das Gesetz zur Anpassung der Organisation der Gerichte an die Kreisgebietsneuregelung vom 19. April 2007 (GVBl. LSA Nr. 8/2007 vom 30. April 2007) in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die örtliche Zuständigkeit der Sozialgerichte für einige Gerichtsbezirke im Land. Da sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz eines Klägers richtet, treten ab dem 1. Juli 2007 für folgende Landesteile Änderungen ein: Die Bewohner des ehemaligen Landkreises Bernburg, für die bisher das Sozialgericht Dessau zuständig war, müssen sich in Zukunft an das Sozialgericht Magdeburg wenden. Für die Bewohner der nördlichen Gemeinden des bisherigen Landkreises Zerbst (Hobeck, Loburg, Lübs, Prödel, Rosian, Schweinitz und Zeppernick), die bisher ebenfalls beim Sozialgericht Dessau geklagt haben, ist künftig das Sozialgericht Stendal zuständig. Die Sozialleistungsträger, die das vor der Klageerhebung erforderliche Verwaltungsverfahren durchgeführt haben, müssen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheides auf das richtige Gericht hinweisen. Im Falle einer Klage beim örtlich unzuständigen Sozialgericht erleiden die Kläger dadurch allerdings keine Nachteile. Die Klagefrist gilt nämlich auch dann als gewahrt, wenn die Klage bei einem anderen Gericht eingeht. Von dort wird sie an das zuständige Sozialgericht weitergeleitet. Jedoch ist auf jeden Fall auf die Einhaltung der Klagefrist von einem Monat nach Zugang der schriftlichen Entscheidung des Sozialleistungsträgers zu achten. Ansonsten ist die Klage unzulässig. Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressesprecher: RLSG Carsten Schäfer Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2113 Fax: (0345) 220-2103 und -2104 E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.lsa-net.de

Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de

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