Stadt Hohenmölsen erhält 53.310,50 Euro
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 188/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 188/07 Magdeburg, den 27. Juli 2007 Stadt Hohenmölsen erhält 53.310,50 Euro Ein gut ausgebautes Straßennetz fördert die Wirtschaft. Deshalb wird die Verbesserung der Straßenverhältnisse im kommunalen Bereich durch die Landesregierung unterstützt. Das Innenministerium stellt der Stadt Höhenmölsen zur Aufbringung des Eigenanteiles an der Ausbaumaßnahme der Wilhelm-Pieck-Straße in Hohenmölsen 53.310,50 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) : ¿Ein zentrales Ziel der Landesregierung ist die Sanierung der kommunalen Haushalte. Aber auch Kreise und Gemeinden, die ihren Haushalt konsolidieren müssen, brauchen für ihre wirtschaftliche Weiterentwicklung eine intakte Infrastruktur. Denn ohne ein gut ausgebautes Verkehrsnetz würde unser Bundesland an Attraktivität für Investoren und Touristen verlieren. Deshalb wird die Landesregierung solche Investitionen auch künftig möglich machen." Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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