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Magdeburg, den 29.07.2007

Verkehrsminister Daehre: Ab August gilt für junge Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 092/07 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 092/07 Magdeburg, den 30. Juli 2007 Verkehrsminister Daehre: Ab August gilt für junge Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot Ab dem 1. August 2007 gilt für Fahranfänger unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. „Diese Regelung zielt darauf ab, die Zahl der Verkehrsunfälle von jungen Kraftfahrern spürbar zu verringern“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre. Gerade Jugendliche unter 21 Jahren seien in den zurückliegenden Jahren auffallend häufig unter Alkoholeinfluss an Unfällen mit zum Teil schweren Personenschäden beteiligt gewesen. „Mit der Null-Promille-Regelung wird nun ein klares Signal gesetzt, dass Fahren und Trinken nicht zu vereinbaren sind“, begründete der Minister die Notwendigkeit der gesetzlichen Veränderung. Das Alkoholverbot gilt für junge Kraftfahrer unter 21 Jahren und generell für alle Fahranfänger, die sich in der zweijährigen Probezeit befinden. Anderenfalls wäre sonst in einigen Fahrerlaubnisklassen mit niedrigerem Mindestalter die Probezeit bereits früher abgelaufen oder das Alkoholverbot hätte bei Fahrerlaubnisklassen ohne Probezeit gar nicht erst bestanden. Sachsen-Anhalts Verkehrsminister hatte sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder für eine weiter gefasste Festlegung des Alkoholverbots ausgesprochen, als es der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsah. Nach den Vorstellungen des Bundes sollte das Alkoholverbot lediglich an die Probezeit gebunden werden. Zu Ihrer Information: Verstöße gegen das Alkoholverbot können mit einem Bußgeld (Regelsatz 125 Euro) und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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