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Magdeburg, den 06.08.2007

Kabinett beschließt Leitbild der Gemeindegebietsreform / Innenminister Hövelmann: ?Leitbild zeigt den Weg zu effizienten und bürgerfreundlichen Gemeindestrukturen?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 404/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 404/07 Magdeburg, den 7. August 2007 Kabinett beschließt Leitbild der Gemeindegebietsreform / Innenminister Hövelmann: ¿Leitbild zeigt den Weg zu effizienten und bürgerfreundlichen Gemeindestrukturen¿ Auf Vorschlag von Innenminister Holger Hövelmann hat das Kabinett heute das Leitbild der Gemeindegebietsreform beschlossen. Es wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Auf Basis dieses Leitbildes werden in Sachsen-Anhalt bis 2011 Einheits- und Verbandsgemeinden entstehen. Verwaltungsgemeinschaften wird es dann nicht mehr geben. Hövelmann: ¿Das Leitbild zeigt den Weg zu effizienten und bürgerfreundlichen Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt. Wir machen unser Land damit fit für die demografischen und finanziellen Herausforderungen. Gleichzeitig muss niemand Angst haben vor dem Verlust dörflicher Identität. Feuerwehr und Sportverein bleiben, auch wenn das Dorf Teil einer größeren Einheit wird. Und dass auch das kommunalpolitische Ehrenamt weiter zum Tragen kommt, dafür sorgt in der Einheitsgemeinde die Ortschaftsverfassung.¿ Im Mitzeichnungsverfahren, das nach der ersten Kabinettbefassung Anfang Juli durchgeführt wurde, haben sich am ursprünglichen Entwurf des Innenministeriums einige wenige Änderungen ergeben. U.a. sind die Städte Nienburg und Leuna von der Liste der Eingemeindungskandidaten in Mittelzentren gestrichen worden. Auch die Kriterien für die Umwandlung von Verwaltungsgemeinschaften in Einheits- bzw. Verbandsgemeinden wurden leicht modifiziert. Inhaltlich bestätigt das Leitbild die Ende März vom Koalitionsausschuss abschließend verhandelten Eckpunkte. Im einzelnen: · freiwillige Phase bis 2009, anschließend gesetzliche Phase bis 2011 (in der gesetzlichen Phase sind nur Einheitsgemeinden zulässig); · Mindestgröße bei Einheitsgemeinden 10.000 Einwohner, in Ausnahmefällen 8.000 Einwohner; · Mindestgröße bei Verbandsgemeinden 10.000 Einwohner (in Ausnahmefällen geringfügige Unterschreitung möglich); mindestens drei, höchstens acht Mitgliedsgemeinden; jede Mitgliedsgemeinde muss mindestens 1.000 Einwohner haben; · keine Verbandsgemeinde möglich im Umfeld der Oberzentren sowie bei Verwaltungsgemeinschaften, deren zentraler Ort überdurchschnittlich viele Einwohner im Vergleich zu den anderen Mitgliedsgemeinden aufweist (¿prägender Ort¿) · Einheitsgemeinden können sich Ortschaftsverfassungen geben, dann existieren Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister mit jeweils eigenen Zuständigkeiten; · Verbandsgemeinde hat direkt gewählten Verbandsgemeinderat und direkt gewählten Verbandsgemeindebürgermeister · Verbandsgemeinde nimmt viele Aufgaben für die Gemeinden wahr (u.a. Flächennutzungsplanung, Trägerschaft für Kitas und Schulen, Unterhaltung Sportanlagen, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung); weitere Aufgaben können die Mitgliedsgemeinden übertragen; · die Stadt-Umland-Problematik Halle/Magdeburg findet im Leitbild auf der Grundlage des Kommunalneugliederungsgrundsätze-Gesetzes 2005 ihren Niederschlag, d.h.: auf Basis der Erfahrungen mit dem Zweckverbandsgesetz wird über Eingemeindungen nach Halle und Magdeburg entschieden; auch über Eingemeindungen in Mittelzentren ist zu diskutieren und zu entscheiden; · finanzielle Unterstützung der Gebietsreform durch das Land in der freiwilligen Phase mit voraussichtlich 45 Mio. Euro (2007-2010). Mit der öffentlichen Präsentation des Leitbildes beginnt jetzt ¿offiziell¿ die freiwillige Phase der Gemeindereform. Innenminister Hövelmann: ¿Ich erwarte in allen betroffenen Gemeinden durchaus kontroverse, aber vor allem konstruktive Diskussionen, für die knapp zwei Jahre Zeit zur Verfügung stehen. Ich bin optimistisch, dass bis zum Ende der freiwilligen Phase Mitte 2009 die neuen Strukturen im Land weitgehend stehen. Totalverweigerer sehe ich nämlich nicht.¿ Zum weiteren Zeitplan: Im Herbst wird die Landesregierung sogenannte ¿Vorschaltgesetze¿ in den Landtag einbringen. U.a. muss die für Sachsen-Anhalt neue Gemeindeform ¿Verbandsgemeinde¿ in die Gemeindeordnung eingefügt werden. Anfang 2008 sollen die Vorschaltgesetze in Kraft treten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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