: 405
Magdeburg, den 06.08.2007

Kfz-Steuereinzug soll effizienter werden Finanzminister Bullerjahn: Erst zahlen, dann fahren!

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/07 Magdeburg, den 7. August 2007 Kfz-Steuereinzug soll effizienter werden Finanzminister Bullerjahn: Erst zahlen, dann fahren! Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den ¿Entwurf eines Gesetzes über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer und zur Änderung des Gesetzes zur Einrichtung des Landesverwaltungsamtes und des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes¿ zur Anhörung freizugeben. Der Gesetzentwurf von Finanzminister Jens Bullerjahn trifft Regelungen für das Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge. Durch diese Regelungen soll ab dem 1. Januar 2008 die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer effizienter gestaltet werden. Bullerjahn betonte: ¿Künftig heißt es: erst zahlen, dann fahren.¿ Darüber hinaus wird die aufgrund der Kreisgebietsreform erforderliche Umbenennung der Landeshauptkasse geregelt. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes sind: Die Zulassungsbehörden machen die Zulassung eines Kraftfahrzeuges künftig davon abhängig, dass vom Halter/der Halterin des Fahrzeugs eine Ermächtigung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von seinem/ihrem Konto zugunsten des zuständigen Finanzamts erteilt wurde. Auf eine Einzugsermächtigung kann nur verzichtet werden, wenn das zuzulassende Fahrzeug unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder das Vorliegen eines Härtefalles nachgewiesen wird. Fahrzeuge werden nicht mehr zugelassen, wenn Fahrzeughalter bei den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt Rückstände an Kraftfahrzeugsteuern haben, die 10 Euro übersteigen. Damit soll verhindert werden, dass bisher säumige Fahrzeughalter ein neues Fahrzeug anmelden können, ohne ihre alten Steuerrückstände beglichen zu haben. Die Zulassung wird bei Vorliegen von Rückständen solange zurückgestellt, bis die Rückstände getilgt wurden oder der Zulassungsbehörde eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts vorgelegt wird, dass gegen eine Zulassung keine Bedenken bestehen. Die Kommunen erhalten für die durch ihre Mitwirkung bei der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer entstehenden Mehraufwendungen einen pauschalen Kostenausgleich . Erstattungsberechtigt sind die Kommunen, denen als Träger der Zulassungsbehörden entsprechende Mehrkosten entstehen werden. · Der derzeitige Name der Landeshauptkasse ¿Landeshauptkasse Dessau¿ ist mit der Kreisgebietsreform hinfällig geworden. Da im Land nur eine zentrale Kasse besteht, wird sie zukünftig ¿ Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt ¿ heißen. · · Impressum: · Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung