: 198
Magdeburg, den 08.08.2007

Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Harz mit insgesamt 108.739,88 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 198/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 198/07 Magdeburg, den 9. August 2007 Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Harz mit insgesamt 108.739,88 Euro Das Innenministerium stellt dem Landkreis Harz erneut Mittel zur Aufbringung seines Eigenanteils an geförderten Straßenbaumaß­nahmen zur Verfügung und bewilligt Zuweisungen für die folgenden Vorhaben im Zusammenhang mit dem Kreisstraßenbau: · für den Ausbau der K 2365 in der Ortslage Thale über 30.734,56 Euro , · für Stützmauern entlang der K 2363 bei Mägdesprung über 317,37 Euro , · für den Ausbau der K 2344/K 2350 in der Ortslage Harzgerode über 4.107,54 Euro und · für den Ersatzneubau der Wipperbrücke zwischen Dankerode und Königerode (K 2351) über 73.580,41 Euro. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Der Harz, mit seiner herrlichen Landschaft, die man auch entlang des Straßennetzes bewundern kann, ist eine der touristischen Hochburgen Sachsen-Anhalts. Um dies genießen zu können, sind entsprechende Straßen erforderlich. Ein gut ausgebautes Netz an Verkehrswegen ist die Lebensader einer intakten Infrastruktur und die wiederum macht eine Region für Investoren und Touristen gleichermaßen attraktiv. Da der Landkreis Harz insbesondere als Rechtsnachfolger des Landkreises Quedlinburg finanziell nicht in der Lage ist, allein den Eigenanteil von geförderten Straßenbaumaßnahmen zu erbringen, übernimmt das Land die Verantwortung.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrs­verhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung