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Magdeburg, den 12.08.2007

Versammlungsverbot in Burg wird konsequent durchgesetzt / Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot der Polizei

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 200/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 200/07 Magdeburg, den 13. August 2007 Versammlungsverbot in Burg wird konsequent durchgesetzt / Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot der Polizei Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg am Freitag das polizeiliche Versammlungsverbot aufgehoben hatte, bestätigt das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) nach einer Beschwerde der Polizeidirektion Stendal das Verbot der Demonstration der rechten Szene in Burg am gestrigen Abend. Dazu erklärt Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): " Wir werden der rechten Gesinnung keine Handbreit Freiraum lassen. D ie Polizei wird das Versammlungsverbot konsequent durchsetzen. Das OVG hat unsere Argumentation klar bestätigt. Es spricht alles dafür, dass die angemeldete Versammlung einen Bezug zum bevorstehenden Todestag des Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess hat. Die obergerichtliche Entscheidung bestärkt uns zudem im konsequenten Vorgehen gegen Veranstaltung der rechten Szene auch in der nächsten Woche. Deshalb prüft das Innenministerium die rechtlichen Möglichkeiten, für die Tage um den Hess-Todestag ein generelles Verbot rechtsgerichteter Versammlungen für das ganze Land Sachsen-Anhalt auszusprechen und wird diese Möglichkeiten dann auch konsequent nutzen." Hinweis: Die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht ist durch die Förderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen. Voraussichtlich i m Herbst wird Innenminister Holger Hövelmann (SPD) de n Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes ins Kabinett einbr ingen. Dieser soll die Möglichkeiten für die Polizei erweite n , Versammlungen an bestimmten Tagen (der Hess-Todestag am 17.08. wird dazu gehören) bzw. bestimmten symbolträchtigen Orten zu verbieten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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