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Magdeburg, den 13.08.2007

Anträge für SED-Opferrente jetzt stellen / Kabinett beauftragt Landesverwaltungsamt mit Abwicklung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 418/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 418/07 Magdeburg, den 14. August 2007 Anträge für SED-Opferrente jetzt stellen / Kabinett beauftragt Landesverwaltungsamt mit Abwicklung Opfer der SED-Diktatur können in Sachsen-Anhalt ab sofort formlose Anträge auf Zahlung einer Opfer-Rente stellen. Den Weg dazu ebnete das Kabinett am heutigen Dienstag in Magdeburg. Die Landesregierung beauftragte das Landesverwaltungsamt mit seinen Standorten in Halle und Magdeburg mit der Bearbeitung der Anträge. Das Landesverwaltungsamt wurde damit vom Kabinett autorisiert, formlose Anträge bereits jetzt entgegen zu nehmen, obwohl das Bundesgesetz noch gar nicht veröffentlicht und damit in Kraft getreten ist. Dieses Vorgehen soll Nachteile für die Betroffenen ausschließen, die durch eine verspätete Antragstellung entstehen könnten. Der Bundestag hatte das "Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" Anfang Juli verabschiedet. Das Inkrafttreten wird noch für August erwartet. Danach können politisch Verfolgte, die sechs Monate oder länger inhaftiert waren, eine monatliche Pension in Höhe von 250 Euro erhalten. Die Opfer-Rente wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag gewährt. Für Sachsen-Anhalt werden rund 6.000 bis 8.000 Anträge erwartet. Formlose Anträge können ab sofort mit den vorhandenen Unterlagen wie Rehabilitierungsentscheidungen gerichtet werden an: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle, soziales Entschädigungsrecht Maxim-Gorki-Str. 7 06114 Halle oder Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle, soziales Entschädigungsrecht Halberstädter Str. 39 a 39112 Magdeburg. Den Betroffenen, die einen formlosen Antrag stellen, wird nach Inkrafttreten des Gesetzes unaufgefordert ein standardisierter Antragsbogen zugesandt. Hintergrund: Einen Antrag auf die monatliche Opferrente können alle politisch Verfolgten des SED-Regimes stellen, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben und zudem in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Die Höhe der Operrente ist somit vom monatlichen Einkommen des betroffenen Haftopfers abhängig. Renten oder vergleichbare Leistungen gelten dabei nicht als Einkommen und bleiben unberücksichtigt. Das persönliche Einkommen von Ehepartnern/innen bzw. Lebensgefährten/innen des Haftopfers wird nicht angerechnet. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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