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Magdeburg, den 13.08.2007

Innovatives Sachsen-Anhalt: Datenbank für die 2.800 Verwaltungsvorschriften des Landes

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 411/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 411/07 Magdeburg, den 14. August 2007 Innovatives Sachsen-Anhalt: Datenbank für die 2.800 Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalts Landesregierung setzt auf Transparenz und innovative Technik. Alle 2.800 Verwaltungsvorschriften des Landes sollen auf Vorschlag des Justizministeriums in das Internet eingestellt und damit für alle Bürger zugänglich werden. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Ausgenommen werden lediglich bestimmte sicherheitsrelevante Vorschriften zum Beispiel für den Bereich der Polizei. Die Datenbank soll voraussichtlich am 1. Januar 2009 an den Start gehen. Sobald sie frei geschaltet ist, wird im Gegenzug die Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften im Amtsblatt auf einen bloßen Fundstellennachweis im Netz reduziert. Damit sind Einsparungen beim Druck der bislang drei Amtsblätter ¿Ministerialblatt¿, ¿Schulverwaltungsblatt¿ und ¿Justizministerialblatt¿ verbunden. Ihr Seitenumfang wird zukünftig erheblich geringer ausfallen. Im Gegensatz zu Verwaltungsvorschriften sind die Gesetze und Verordnungen des Landes schon heute in einer tagesaktuellen Fassung im Netz abrufbar. Dazu wurde ein entsprechender Vertrag mit der Juris-GmbH abgeschlossen. ¿Dieser Service hat sich für Bürger und Bedienstete gleichermaßen bewährt¿, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. ¿Die Zugriffszahlen bestätigen eine intensive Nutzung. Per mouseclick und Stichwortsuche ist ein schnelles Auffinden aller benötigten Vorschriften möglich.¿ Kolb: ¿Aus den Verwaltungsvorschriften ergeben sich für den Bürger und für öffentliche Institutionen wichtige Hinweise, beispielsweise über die Antragstellung bei Förderprogrammen oder über Zuschussrichtlinien des Landes. Die Datenbank der Verwaltungsvorschriften, die bisher fehlt, ist damit für den Bürger von hohem Nutzen, und den Bediensteten in der Landesverwaltung und den Gerichten bringt sie Arbeitserleichterung.¿ Auch vor dem Hintergrund des derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz-Entwurfes über ein Informationszugangsgesetz sei der Aufbau der Datenbank ein wichtiger Schritt. Zudem wird eine Vorgabe der EU umgesetzt: EU-Bürger, die als Dienstleister in Sachsen-Anhalt tätig werden wollen, können sich dann dank der Datenbank via Internet über die einschlägigen Verwaltungsvorschriften informieren. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie legt fest, dass bis zum 28. Dezember 2009 alle für eine Berufstätigkeit erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen elektronisch abrufbar sein müssen. Für die Einrichtung der Datenbank sollen im Haushaltsplan 2008/2009 insgesamt 145.000 Euro eingestellt werden. In den Folgejahren fallen dann Nutzungspauschalen von bis zu 18.000 Euro jährlich an. Im Gegenzug ergeben sich Einsparmöglichkeiten im Bereich der Bibliotheken der Landesverwaltung und des Landtags. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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