Innenstaatssekretär Erben: Kommunaler Straßenbau wird gefördert / Stadt Sangerhausen erhält 117.394,34 Euro
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/07 Magdeburg, den 16. August 2007 Innenstaatssekretär Erben: Kommunaler Straßenbau wird gefördert / Stadt Sangerhausen erhält 117.394,34 Euro Das Innenministerium hat der Stadt Sangerhausen für die Ortslage Riestedt zur Aufbringung des Eigenanteils an den notwendigen Straßenbaumaßnahmen - zum Ausbau der innerörtlichen Hauptstraße im 3. Bauabschnitt ¿Glockborn¿ 50.727,67 Euro und - für den Um- und Ausbau der Bahnhofstraße 66.666,67 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) : ¿Das ist ein doppelter ¿Geldregen¿ für die Berg- und Rosenstadt Sangerhausen. Die Stadt hat sich besonders in den letzten Jahren enorm entwickelt. Dazu beigetragen hat auch die weltgrößte Rosensammlung mit ihrer Anziehungskraft für den Tourismus. Gute Verkehrsanbindungen und Straßenverhältnisse sind nicht nur für den Touristen, sondern auch für Investoren und Einheimische unverzichtbar. Deshalb ist und bleibt die Verbesserung der Infrastruktur auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik. Ohne unsere Unterstützung könnten Kommunen, die den Eigenanteil zur Förderung von Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können, notwendige Baumaßnahmen am kommunalen Straßennetz nicht verwirklichen.¿ Hintergrund: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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