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Magdeburg, den 15.08.2007

Innenstaatssekretär Erben: Kommunaler Straßenbau wird gefördert / Stadt Sangerhausen erhält 117.394,34 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/07 Magdeburg, den 16. August 2007 Innenstaatssekretär Erben: Kommunaler Straßenbau wird gefördert / Stadt Sangerhausen erhält 117.394,34 Euro Das Innenministerium hat der Stadt Sangerhausen für die Ortslage Riestedt zur Aufbringung des Eigenanteils an den notwendigen Straßenbaumaßnahmen - zum Ausbau der innerörtlichen Hauptstraße im 3. Bauabschnitt ¿Glockborn¿ 50.727,67 Euro und - für den Um- und Ausbau der Bahnhofstraße 66.666,67 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) : ¿Das ist ein doppelter ¿Geldregen¿ für die Berg- und Rosenstadt Sangerhausen. Die Stadt hat sich besonders in den letzten Jahren enorm entwickelt. Dazu beigetra­gen hat auch die weltgrößte Rosensammlung mit ihrer Anziehungskraft für den Tourismus. Gute Verkehrsanbindungen und Straßenverhält­nisse sind nicht nur für den Touristen, sondern auch für Investoren und Einheimische unverzichtbar. Deshalb ist und bleibt die Verbesserung der Infrastruktur auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Landes­politik. Ohne unsere Unterstützung könnten Kommunen, die den Eigenanteil zur Förderung von Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können, notwendige Baumaßnahmen am kommunalen Straßennetz nicht verwirklichen.¿ Hintergrund: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrs­verhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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