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Magdeburg, den 16.08.2007

Richtlinienentwurf für freiwillige Naturschutzleistungen wurde ergänzt Landwirtschaftsministerium hat Antragsverfahren neu eröffnet

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 085/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 085/07 Magdeburg, den 17. August 2007 Richtlinienentwurf für freiwillige Naturschutzleistungen wurde ergänzt Landwirtschaftsministerium hat Antragsverfahren neu eröffnet Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat das Antragsverfahren für freiwillige Agrarumweltverpflichtungen in Natura 2000-Gebieten und auf Grünlandflächen, die dem Biotopschutz nach § 37 des Naturschutzgesetzes Sachsen-Anhalt dienen, erneut eröffnet. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu den Förderprogrammen mit der EU-Kommission haben sich Änderungen der entsprechenden Maßnahmebeschreibungen im aktuellen Entwicklungsprogramm Sachsen-Anhalts für den ländlichen Raum 2007 bis 2013 ergeben. Das Ministerium hat deshalb den Richtlinienentwurf überarbeitet und insbesondere um Ausnahmeregelungen für Mahdtermine und um die Maßnahmen Beweidung von Bergmähwiesen und Mahd ohne Balkenmähwerk ergänzt. Das Agrarministerium verweist zugleich darauf, dass die Antragsverfahren und die Bewilligungen dennoch weiterhin unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007-2013 durch die EU-Kommission stehen. Die neuen Förderanträge können bis zum 20.09.2007 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden. Der Verpflichtungszeitraum beginnt am 01.10.2007. Die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (Landkreis) sollen wie bisher die Verpflichtungen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlicher Flächen beurteilen. Dazu sind dort die Formblätter bis zum 24.08.2007 zur Bearbeitung durch die Antragsteller einzureichen. Die Antragsunterlagen, einschließlich der Merkblätter, und weitere Informationen über den Inhalt der Programme sowie über die Höhe der Zuwendungen sind bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten erhältlich oder im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de abrufbar. Hintergrund Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007-2013 (EPLR) zur Umsetzung von Natura 2000- Zielen Landwirte, die freiwillig Agrarumweltverpflichtungen in Natura 2000-Gebieten und auf Grünlandflächen, die dem Biotopschutz nach § 37 des Naturschutzgesetzes Sachsen-Anhalt dienen, eingehen. Die Zuwendungen dienen zur Deckung der zusätzlichen Kosten und der Einkommensverluste infolge der eingegangenen Agrarumweltverpflichtungen. Förderfähig sind in einer bestimmten Gebietskulisse die naturschutzgerechte Bewirtschaftung durch Mahd oder Beweidung und die naturschutzgerechte Pflege von Streuobstwiesen. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für freiwillige Naturschutzleistungen wird erstmals ab dem Jahr 2007 zur Anwendung kommen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre. In diesem Zusammenhang läuft der flächendeckende Vertragsnaturschutz sukzessiv mit Beendigung der fünfjährigen Altverpflichtungen im Jahr 2011 aus. Bei Rückfragen: Thomas Kunstmann 0391/ 567-1800. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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