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Magdeburg, den 22.08.2007

Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen der Stadt Halle (Saale) mit insgesamt 796.386,67 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 221/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 221/07 Magdeburg, den 23. August 2007 Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen der Stadt Halle (Saale) mit insgesamt 796.386,67 Euro Das Land fördert auch in diesem Jahr den kommunalen Straßenbau. Durch die finanzielle Unterstützung kann so manches Straßenbau­projekt insbesondere für Städte, die ihren Haushalt konsolidieren müssen, realisiert werden. Das Innenministerium stellt der Stadt Halle (Saale) · für den Ausbau der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle-Ost im Bauabschnitt 3b 2 (¿Osttangente¿) 666.666,6 7 Euro · zur Erhöhung der Tragfähigkeit der Brücke Hochstraße über die Berliner Straße 99.220,00 Euro und · für den Neubau der Vossstrasse 30.500,00 Euro zur Verfügung. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Die Stadt Halle ist nach Einwohnern gemessen die größte Stadt des Landes Sachsen-Anhalt. 240.000 Einwohner der Stadt sowie deren Besucher oder auch Geschäftsleute wissen eine vorteilhafte Verkehrsinfrastruktur zu schätzen. Der Nutzen dieser Straßenbaumaßnahmen wird enorm sein. Zum einen werden ortsansässigen Unternehmen und die Gewerbegebiete noch verkehrsgünstiger angeschlossen; zum anderen beruhigen gut ausgebaute Straßen im innerstädtischen Bereich die angespannte Verkehrssituation. Investoren und Einheimische wird das freuen.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Ver­kehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichs­gesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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