Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen der Stadt Dessau-Roßlau mit 86.210,67 Euro
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 226/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 226/07 Magdeburg, den 24. August 2007 Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen der Stadt Dessau-Roßlau mit 86.210,67 Euro Das Land fördert auch in diesem Jahr den kommunalen Straßenbau. Durch die finanzielle Unterstützung kann so manches Straßenbauprojekt insbesondere für Städte, die ihren Haushalt konsolidieren müssen, realisiert werden. Das Innenministerium stellt der Stadt Dessau-Roßlau für die Ausbaumaßnahmen · an der Bundesstraße 185 von Randstraße Alten bis Rüsternweg 63.710,67 Euro und · an der Bundesstraße 185, Stadteinfahrt ¿ Ost Dessau (Oranienbaumer Chaussee), 22.500,00 Euro zur Verfügung. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Dessau-Roßlau, die berühmte Bauhausstadt, liegt inmitten der Auenlandschaft von Elbe und Mulde. In der Geschichte von Kunst, Kultur, Architektur und Design des 20. Jahrhunderts hat sie eine besondere Stellung inne. Aber auch heute werden Innovation, Wissenschaft und Weltoffenheit groß geschrieben. Die Stadt ist auch ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Dreieck Halle/Leipzig ¿ Magdeburg ¿ Berlin. Das größte und modernste Berufsschulzentrum Sachsen-Anhalts und die Fachhochschule Anhalt setzen Zeichen bei der Ausbildung von Fachkräften. Ein hervorragender Ort zum Leben und Arbeiten. Um auch in Zukunft den Ortsansässigen diese bzw. noch bessere Bedingungen zu bieten sowie Investoren und Touristen anzulocken, muss der kommunale Straßenbau weiterhin gefördert werden.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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