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Magdeburg, den 27.08.2007

Anträge für SED-Opferrente jetzt stellen

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 092/07 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 092/07 Magdeburg, den 28. August 2007 Anträge für SED-Opferrente jetzt stellen Opfer der SED-Diktatur haben auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Opfer-Rente. Das sieht das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vor, dass nach seiner Verkündung am morgigen Mittwoch in Kraft tritt. Eine monatliche Opferpension in Höhe von 250 Euro nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz erhalten demnach auf Antrag Personen, die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben keine Ausschließungsgründe vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet haben) in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Mit dem Gesetz wurden auch die Antragszeiten nach dem Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz verlängert. Für Sachsen-Anhalt werden rund 6.000 bis 8.000 Anträge erwartet. In Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt per Kabinettsbeschluss mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Das Sozialministerium weist darauf hin, dass noch im August der Antrag auf Zahlung der Opfer-Rente beim Landesverwaltungsamt eingehen muss, um vom frühest möglichen Zeitpunkt an einen Anspruch auf die monatliche Leistung zu haben. Dies kann auch ein formloser Antrag mit Angabe der Adresse und mit Unterschrift sein. Auch eine Abgabe des Antrages in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes oder per Fax (0345 5276 277) ist möglich. Das Landesverwaltungsamt hat in seinem Internetauftritt unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de/sed-opferpension eine Seite zur Opferpension eingestellt, auf der weitere Hinweise gegeben werden. Ebenso können Antragformulare herunter geladen und die Gesetzestexte zum Thema eingesehen werden. Das Landesverwaltungsamt ist mit seinem Versorgungsamt präsent in Halle in der Maxim-Gorki-Straße 7 und in Magdeburg in der Halberstädter Straße 39a. Antragsunterlagen werden auch verfügbar sein an den Standorten des Landesverwaltungsamtes in Halle in der Willy-Lohmann-Straße 7 und in der Neustädter Passage 15 sowie in Dessau in der Kühnauer Straße 161. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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