Landesregierung beschließt die Einrichtung von Landesfamilienkassen / Finanzminister Bullerjahn: Wichtiger Schritt zu einer effektiven und schlanken Verwaltung
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 440/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 440/07 Magdeburg, den 28. August 2007 Landesregierung beschließt die Einrichtung von Landesfamilienkassen / Finanzminister Bullerjahn: Wichtiger Schritt zu einer effektiven und schlanken Verwaltung Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Einrichtung von zwei Landesfamilienkassen als einen weiteren wesentlichen Schritt hin zu einer effektiveren und schlankeren Verwaltung beschlossen. Finanzminister Jens Bullerjahn erklärte dazu: ¿Laut Einkommensteuergesetz wird das Kindergeld als Steuervergütungsleistung ausgezahlt. Hierzu sind alle öffentlichen Arbeitgeber als Finanzbehörden des Bundes für ihren Bereich verpflichtet. Demzufolge gibt es bundesweit mehr als 16.400 Familienkassen. Allein im Land Sachsen-Anhalt beträgt die Anzahl der auszahlenden Stellen mehr als 740.¿ Auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt war bereits vor einigen Jahren das Finanzverwaltungsgesetz des Bundes dahingehend geändert worden, dass die Bundesländer Landesfamilienkassen einrichten können. Von dieser Verordnung haben bisher sieben Bundesländer Gebrauch gemacht. Durch die Errichtung der zwei Landesfamilienkassen ist nun auch in Sachsen- Anhalt der Weg frei, durch die Bündelung der Aufgabenwahrnehmung in zwei statt bisher 740 Landesfamilienkassen die Effizienz und die Qualität der Bearbeitung zu steigern und gleichzeitig Kosten zu sparen. Ziel ist es, die Aufgaben nur noch durch auf dieses Aufgabengebiet spezialisierte Bearbeiter wahrnehmen zu lassen. Hierdurch sollen sowohl die Fallzahl pro Bearbeiter gesteigert als auch die Anzahl der Fehlzahlungen erheblich gesenkt werden. Die Oberfinanzdirektion Magdeburg - Bezügestelle Dessau - und der Kommunale Versorgungsverband Sachsen-Anhalt werden die Aufgabe als Landesfamilienkassen in Zukunft wahrnehmen. Für die Kommunen besteht keine zwingende Aufgabenübertragungspflicht. Es besteht aber nunmehr die Möglichkeit, die Aufgaben durch einen Dritten, nämlich die Landesfamilienkasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt, im Wege einer Vereinbarung wahrnehmen zu lassen. Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Wir erhoffen uns neben einer Qualitätssteigerung bei der Bearbeitung durch qualifizierte Sachbearbeiter Einsparungen an Verwaltungskosten in Höhe von ca. 1,5 bis 2 Mio. Euro jährlich ¿ Geld, das anderweitig gebraucht wird.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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