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Magdeburg, den 27.08.2007

Landesregierung beschließt Zulässigkeit unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze in neuen Einheits- bzw. Verbandsgemeinden / Nunmehr zehn- statt fünf-jährige Übergangszeit

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 444/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 444/07 Magdeburg, den 28. August 2007 Landesregierung beschließt Zulässigkeit unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze in neuen Einheits- bzw. Verbandsgemeinden / Nunmehr zehn- statt fünf-jährige Übergangszeit Auf Vorschlag des Innenministeriums hat die Landesregierung heute beschlossen, im Rahmen der Gemeindegebietsreform für bis zu zehn Jahre unterschiedliche Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze in einzelnen Gemeindeteilen zuzulassen. Bisher war dies nur für fünf Jahre möglich. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben: ¿Zum einen wollen wir den Unternehmen hohe finanzielle Belastungen durch drastisch erhöhte Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuerzahlungen ersparen. Zweitens geht es um Planungssicherheit für investitionswillige Unternehmen. Drittens schließlich wollen wir einen möglichen Hinderungsgrund für kommunale Zusammenschlüsse ausschließen.¿ Die zehnjährige Übergangsfrist, in der in einer Stadt oder Gemeinde unterschiedliche Gewerbesteuerhebesätze zugelassen werden, ist bereits im Leitbild der Gemeindereform verankert. Nunmehr ist  die Entscheidung ¿amtlich¿, der Beschluss der Landesregierung tritt nach Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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