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Magdeburg, den 28.08.2007

Burg erhält vom Innenministerium eine Bedarfszuweisung in Höhe von fast 2,5 Mio. Euro Land belohnt Konsolidierungsbemühungen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 232/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 232/07 Magdeburg, den 29. August 2007 Burg erhält vom Innenministerium eine Bedarfszuweisung in Höhe von fast 2,5 Mio. Euro Land belohnt Konsolidierungsbemühungen ¿Das Innenministerium hat der Stadt Burg auf Antrag eine Bedarfszuweisung in Höhe von 2.494.208,00 Euro bewilligt. Damit belohnen wir die positiven Bemühungen der Stadt um einen ausgeglichenen Haushalt, denn nach derzeitiger Planung sieht das uns vorgelegte Konsolidierungskonzept der Stadt den Haushaltsausgleich (einschließlich der Altfehlbeträge) erstmals 2013 vor. Die durch das Innenressort geprüften Jahresrechnungen 2003 und 2004 der Stadt Burg weisen Defizite im Verwaltungshaushalt aus, deren Abdeckung in den jeweiligen zwei Folgejahren nicht gelungen ist. Mit dem fortgeschriebenen Konsolidierungskonzept soll der strukturelle Ausgleich - bis auf ein einmaligen Defizit in 2008 - bereits ab 2007 erreicht werden. Ab 2009 soll im Wesentlichen der Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge beginnen und 2013 abgeschlossen sein. Erben betonte aber auch: ¿ Angesichts der Gesamtheit des über die bisherigen und geplanten Konsolidierungsbemühungen hinaus noch vorhandenen umfangreichen Konsolidierungspotenzials der Stadt ist eine uneingeschränkte Bewilligung von Bedarfszuweisungen zum Ausgleich der Fehlbeträge nicht zu vertreten. Sofern aus der Vorhaltung freiwilliger Aufgaben mit Zuschussbedarf Haushaltsdefizite resultieren, muss der Ausgleich ¿ notfalls über den gesamten Konsolidierungszeitraum ¿ aus eigener Kraft erwirtschaftet werden. Dies gilt auch für unvermeidliche Defizite (etwa durch unvorhersehbare Mindereinnahmen), deren Ausgleich in den Folgejahren durch die Vorhaltung freiwilliger Aufgaben mit Zuschussbedarf nicht erwirtschaftet wird.¿ Hintergrund: Eine Bedarfszuweisung zum Ausgleich eines Haushaltsfehlbetrages kann gemäß § 12 Finanzausgleichsgesetz (FAG) i.V.m. dem Runderlass vom 05. März 1996 über die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock in aktueller Fassung dann gewährt werden, wenn die Entstehung eines Fehlbetrages trotz wirtschaftlicher Haushaltsführung und Nutzung aller Einsparmöglichkeiten unvermeidlich und dessen Abdeckung in den zwei darauffolgenden Jahren aus eigener Kraft nicht möglich war und die Haushaltskonsolidierung im nunmehr gegenüber dem Finanzplanungszeitraum erweiterten Konsolidierungszeitraum zum Erfolg führt. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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