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Magdeburg, den 30.08.2007

B-Länder wollen länderübergreifende Mobilität bei Darlehen zu Studienbeiträgen sichern

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 181/07 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 181/07 Magdeburg, den 31. August 2007 B-Länder wollen länderübergreifende Mobilität bei Darlehen zu Studienbeiträgen sichern Im Rahmen der gestrigen Klausurtagung der Kultus- und Wissenschaftsminister der CDU-regierten Länder in Magdeburg haben sich die Ministerinnen und Minister auf Eckpunkte verständigt, mit denen die Mobilität von Studierenden auch im Hinblick auf Studiendarlehen gesichert werden soll. Studierende in Ländern, die Studienbeiträge erheben, aber während ihres Studium auch in einem anderen Land entsprechende Darlehen nutzen, sollen bei der Rückzahlung nicht schlechter als diejenigen gestellt sein, die ein Darlehen nur in einem Land zurückzahlen müssen. Dies gab heute Sachsen-Anhalts Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz als Wissenschaftskoordinator der B-Länder bekannt. Hintergrund ist, dass mehrere Länder inzwischen Studienbeiträge und ein System zur sozialverträglichen Absicherung durch spezielle Darlehen eingeführt haben. In den einzelnen Ländern wurden zur Vermeidung sozialer Härten Kappungsgrenzen, eine angemessene Karenzzeit und eine Beschränkung bei der Rückzahlungsverpflichtung festgelegt. Keine Regelung gab es bisher allerdings für Studierende, die im Verlaufe ihres Studiums das Bundesland wechseln und dabei u.U. verschiedene Rückzahlungsverpflichtungen eingehen. Um hier einen Hochschulwechsel in ein anderes Land und insgesamt die Mobilität der Studierenden nicht zu behindern, bedurfte es einer Abstimmung unter den Ländern mit Studienbeiträgen. Den gestern verabschiedeten Eckpunkten zufolge · werden Studierende bei einem Hochschulwechsel in ein anderes Land bei der Anwendung der Kappungsgrenzen (Teilerlass) nicht benachteiligt. Auf Antrag der Studierenden werden die in den verschiedenen Ländern erhaltenen Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge und die erhaltenen BAföG-Leistungen zu einer Gesamtdarlehenssumme addiert. Auf dieser Basis werden die Länder nach ihren länderspezifischen Regelungen jenseits der ¿ ggf. unterschiedlichen ¿ Kappungsgrenzen den Studierenden bestimmte Beträge von der bei ihnen in Anspruch genommenen Darlehensschuld erlassen. · beginnt die Rückzahlungspflicht nicht bei einem Hochschulwechsel in ein anderes Land, sondern erst, wenn die Studierenden ihr Studium beendet und eine berufliche Tätigkeit aufgenommen haben - in der Regel spätestens 24 Monate nach Ende des Studiums. · soll auch die Höhe der Rückzahlungsraten, die ggf. in mehreren Studienländern anfallen, die Leistungsfähigkeit der Absolventen nicht übersteigen. Die Länder gewährleisten, dass die monatliche Belastung der Darlehensnehmer bei parallelen Darlehen nicht mehr als 50 ¿ pro Land betragen kann. Kultusminister Olbertz begrüßte diesen Vorschlag der B-Länder, die damit ¿nicht nur ihre Problemlösungs- und Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt, sondern auch ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung entsprochen haben.¿ Die Eckpunkte sind der KMK zu weiteren Behandlung übersandt worden. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

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