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Magdeburg, den 03.09.2007

Kabinett macht Weg frei für Änderung des Fleischhygienegesetzes

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 456/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 456/07 Magdeburg, den 4. September 2007 Kabinett macht Weg frei für Änderung des Fleischhygienegesetzes Sachsen-Anhalts Gesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienischer Vorschriften wird geändert. Damit wird eine EU-Vorschrift umgesetzt und für die Kreise und kreisfreien Städte die Rechtsgrundlage zur Erhebung kostendeckender Gebühren bei der Fleischbeschau angepasst. Das Kabinett gab am heutigen Dienstag grünes Licht für die Gesetzesänderung. Der Entwurf für das neue Fleischhygienegesetz geht nunmehr an den Landtag. Verbraucherschutzministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: ¿Eine lückenlose Qualitätskontrolle ist im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes. Allen muss aber auch klar sein, dass effektiver Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist.¿ Mit der Gesetzesänderung wird zugleich sichergestellt, dass den erhobenen Gebühren nachvollziehbare Kalkulationen zugrunde gelegt werden müssen. Das Landesverwaltungsamt prüft demnach, ob die Methode der Berechnung der Gebühren den Anforderungen entspricht. Bei der Fleischkontrolle begutachten die Tierärztinnen und Tierärzte die lebenden Tiere, die zur Schlachtung vorgesehen sind. Unter anderem werden die Tiere auf Trichine, Medikamentenrückstände und Seuchen untersucht. Es gilt zu ergründen, ob das Tier gesund und stressfrei gehalten wurde, um eine optimale Lebensmittelqualität zu erzielen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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