: 475
Magdeburg, den 10.09.2007

Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Rundfunkfinanzierung/ Böhmer: Angemessene Höhe der Rundfunkgebühr bleibt politisches Ziel des Landesregierung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 475/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 475/07 Magdeburg, den 11. September 2007 Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Rundfunkfinanzierung/ Böhmer: Angemessene Höhe der Rundfunkgebühr bleibt politisches Ziel des Landesregierung Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Gebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer: ¿Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, dass es die Landesparlamente sind, die die politische Verantwortung für die Gebührenhöhe haben und durch die Einbeziehung der Interessen der Gebührenzahler zur Sicherung und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen. Auch bei den im Jahr 2008 anstehenden Verhandlungen über eine Erhöhung der Rundfunkgebühr wird die Landesregierung das Ziel verfolgen, eine angemessene Gebührenhöhe zu erhalten. Ich teile die Meinung des Bundesverfassungsgerichts, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk besonderen Erwartungen an sein Programmangebot unterliegt, das insbesondere seine kulturelle Verantwortung umfasst." Das Gericht habe die Auffassung der Landesregierung bestätigt, im Interesse der Gebührenzahler von der Bedarfsanmeldung der Anstalten nach unten abweichen zu dürfen, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gebe. So habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass der von den Ländern bei der letzten Gebührenanhebung zum April 2005 vorgetragene Abweichungsgrund einer deutlich angespannten wirtschaftlichen Lage, die finanzielle Einschränkungen für alle Teile der Bevölkerung mit sich bringe, künftig grundsätzlich zulässig bleibe. Ebenso bedeutsam sei, dass die von den Ländern gewollte Stärkung der Prüfungsmöglichkeiten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) für zulässig erachtet wurde. Die KEF könne künftig die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung der öffentlichen Haushalte bei der Bedarfsprüfung berücksichtigen. Hintergrund: Die Länder waren bei der letzten Erhöhung der Rundfunkgebühr zum 1. April 2005 erstmalig hinter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zurückgeblieben und hatten damit eine geringere Erhöhung der Gebühr durchgesetzt. Begründet wurde dies mit der schlechten wirtschaftlichen Lage. Gegen diese Entscheidung hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung