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Magdeburg, den 10.09.2007

Gesetzlicher Rahmen für Gemeindegebietsreform auf den Weg gebracht / Kabinett gibt Begleitgesetz zur Anhörung frei

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 470/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 470/07 Magdeburg, den 11. September 2007 Gesetzlicher Rahmen für Gemeindegebietsreform auf den Weg gebracht / Kabinett gibt Begleitgesetz zur Anhörung frei Die Landesregierung hat den gesetzlichen Rahmen für die Gemeindegebietsreform auf den Weg gebracht. In ihrer heutigen Sitzung gab sie den Entwurf für ein so genanntes Begleitgesetz zur Anhörung frei. ¿Damit wird das am 7. August 2007 vom Kabinett beschlossene Leitbild gesetzestechnisch umgesetzt¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. Die Landesregierung schaffe so ¿klare Regeln für die freiwillige Phase der Reform¿. Das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform enthält als Artikelgesetz ¿ das Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Lande Sachsen-Anhalt, ¿ das Gesetz über die Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt sowie ¿ Vorschriften zur Anpassung der Gemeindeordnung, des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und des Kommunalwahlgesetzes. Durch den Gesetzentwurf werden insbesondere folgende Aspekte der Gemeindegebietsreform geregelt: Grundsätze: Das Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz definiert als Ziel der Neugliederung zukunftsfähige gemeindliche Strukturen, die in der Lage sind, die eigenen und übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht, effizient und in hoher Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der erforderlichen kommunalen Einrichtungen zu sichern. Für die Bildung von Einheits- oder Verbandsgemeinden werden die Mindestgröße von 10.000 Einwohnern und Regelungen für Ausnahmefälle festgeschrieben. Der Entwurf legt fest, dass im Umland der kreisfreien Städte, in Verwaltungsgemeinschaften mit Trägergemeinde oder mit einem prägenden Grundzentrum als Bevölkerungsschwerpunkt nur Einheitsgemeinden gebildet werden können. Das Gesetz regelt auch das Verfahren für notwendige Eingemeindungen in die Mittelzentren. Stichtag für die Bildung von Verbandsgemeinden ist der 30. Juni 2009. In der anschließenden gesetzlichen Phase werden ausschließlich Einheitsgemeinden gebildet. Verbandsgemeinden: Das Verbandsgemeindegesetz regelt den Zuständigkeitskatalog für die Verbandsgemeinde und die Übertragung der dafür erforderlichen Immobilien der Mitgliedsgemeinden. Geregelt werden Wahl und Zusammensetzung des Verbandsgemeinderates sowie Wahl und Aufgaben des Verbandsgemeindebürgermeisters. Wenn Belange ihrer Gemeinde berührt sind, können Bürgermeister von Mitgliedsgemeinden an den Sitzungen des Verbandsgemeinderates mit beratender Stimme teilnehmen. Für Ortsteile der Mitgliedsgemeinden gibt es keine Ortschaftsverfassung. Ortsvorsteher: In der Gemeindeordnung wird für Einheitsgemeinden mit Ortschaftsverfassung als Alternative zu Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister das Amt eines Ortsvorstehers geschaffen, der vom Gemeinderat gewählt wird. Die Entscheidung, welche Variante der Ortschaftsverfassung gewählt wird, trifft die Gemeinde. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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