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Magdeburg, den 16.09.2007

Informationsveranstaltung für Bürgermeister, Gemeinderäte und Interessierte / Staatssekretär Erben informiert über Einheits- und Verbandsgemeinden

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 253/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 253/07 Magdeburg, den 17. September 2007 Informationsveranstaltung für Bürgermeister, Gemeinderäte und Interessierte / Staatssekretär Erben informiert über Einheits- und Verbandsgemeinden Mit der Beschlussfassung über das Begleitgesetz zur Ge­meindegebietsreform hat die Landesregierung in dieser Woche einen weiteren Schritt zur flächendeckenden Einführung von Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt getan und verbindliche Regeln für die freiwillige Phase abge­steckt. Der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben , wird am kommenden Donnerstag in Hörsingen dazu Informationen aus erster Hand vermitteln. Er ist Gast einer Informationsveranstaltung, zu der alle Bürgermeister und Gemeinderäte der Verwaltungsgemeinschaft Flechtingen und der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Calvörde eingeladen sind. Die Veranstaltung findet statt am    Donnerstag, dem 20. September 2007 ,    um 19 Uhr    im Gemeindesaal in Hörsingen . Eingeladen hat der Vorsitzende des Gemeinschaftsausschus­ses der VG Flechtingen, Weferlingens Bürgermeister Hans-Werner Kraul. Die Verwaltungsgemeinschaften Flechtingen und Oebisfelde-Calvörde gehören zu den Bereichen, in denen so­wohl Einheitsgemeinden als auch Verbandsgemeinden zulässig sind. Ein Ziel der Veranstaltung ist deshalb die Beleuchtung der Unterschiede zwischen den beiden Modellen. Außerdem soll es darum gehen, welche konkreten Varianten von Zusammen­schlüssen nach dem Leitbild der Landesregierung genehmi­gungsfähig sein können. In der Verbandsgemeinde behalten die Mitgliedsgemeinden ihre Selbständigkeit und einen Teil ihrer Zuständigkeiten. Allerdings werden Mitgliedsgemeinden von mindestens 1.000 Einwohnern gebildet. Je nach Größe der Verbandsgemeinde können die Mitgliedsgemeinden auch größer werden, weil die Zahl der Mitgliedsgemeinden auf acht begrenzt ist. Im Unterschied zur Einheitsgemeinde können kleinere Ortschaften in Verbandsgemeinden keinen Ortschaftsrat mit eigenem Budget und keinen Ortsbürgermeister haben. Wir laden Sie herzlich zur Berichterstattung ein und bitten um Veröffentlichung; interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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